
In Bayern soll die Polizei künftig präventiv und somit ohne konkreten Tatverdacht Telefongespräche abhören können. Gleichzeitig soll eine Standortbestimmung von Mobiltelefonen durchgeführt werden dürfen. Mit einem in Bayern vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes wollen die Süddeutschen ein Modell für die bundesweite Sicherheitspolitik vorlegen.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung mache diese Maßnahmen erforderlich, so die bayerischen Urheber. Dies sieht der Deutsche Anwaltsverein (DAV) allerdings ganz anders und spricht von einer Aushöhlung von Art. 10 Grundgesetz auf Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses. "Schon jetzt ist die Bundesrepublik Deutschland Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen. Allein im Jahr 2002 wurden 10 Prozent mehr Telefone abgehört als im Vorjahr," so Rechtsanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des DAV. Dies sei umso bedenklicher, als eine Untersuchung der Universität Bielefeld ergab, dass die richterliche Kontrolle von Telefonabhörmaßnahmen ineffektiv und unzulänglich ist.
Mit dem Gesetz würden wieder einmal Bürger- und Freiheitsrechte beschränkt, so Prasser. Besonders bedenklich sei, dass der Gesetzentwurf wesentlich weiter gehe als die Regelungen der Strafprozessordnung. Hierzu Prasser: "Auch Rechtsanwälte, Abgeordnete, Geistliche und Journalisten können einschränkungslos abgehört und ihre Telefonkontakte registriert und aufgezeichnet werden." Dies sei nicht hinnehmbar.
