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Deutschland zahlt Bürgerin aus Ex-DDR Entschädigung für entgangenes Erbe

AFP VOM 28.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1437 Aufrufe
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DDR, Erbe

Berlin reagiert damit auf Urteil des Menschenrechtsgerichts

Nach der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zahlt Deutschland einer Klägerin aus der ehemaligen DDR 115.000 Euro Entschädigung für ein entgangenes Erbe. Darauf hätten sich beide Parteien geeinigt, teilte das Straßburger Gericht am Donnerstag mit. Die Beschwerdeführerin hatte in Straßburg geklagt, weil sie in der Bundesrepublik erbrechtlich benachteiligt wurde.

Grund dafür war die erbrechtliche Behandlung von Bürgern, die vor dem 1. Juli 1949 im Gebiet der späteren DDR nichtehelich geboren wurden. Sie wurden in der Bundesrepublik gegenüber Bürgern benachteiligt, die entweder ehelich oder aber nach diesem Stichtag unehelich auf die Welt kamen. Diese Ungleichbehandlung hatten die Straßburger Richter am 9. Mai vergangenen Jahres als Diskriminierung gerügt.

28. Januar 2010 - 14.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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