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Reisevertragsrecht

15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 9089 Aufrufe
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Deutsches Recht im Ausland?

Sie machen eine Reise nach Tunesien, und der tunesische Hotelier hält sich nicht an die Ihnen im Reisebüro dargelegten Bedingungen. Kann deutsches Recht für Tunesien überhaupt Gültigkeit haben?

Es kann! Bei Reisepaketen bzw. Pauschalreisen von deutschen Reiseveranstaltern gilt grundsätzlich das deutsche Reisevertragsrecht, unabhängig davon, in welchem Land die Reiseleistungen erbracht werden.

Werden von einem deutschen Reiseveranstalter z.B. Leistungen eines tunesischen Hoteliers zugestanden, muss der Reiseveranstalter für das Verhalten des Hoteliers vor Ort geradestehen.
Bei anderen Vertragstypen (z.B. Mietvertrag) ist  zu differenzieren. So gilt für einen Mietvertrag über eine Wohnung im Ausland zwischen zwei Deutschen das Recht des jeweiligen Landes.

Geklagt wird dann auch nur vor dem zuständigen Gericht des Auslands. 

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Markus Lung
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