Deutsches Firmenregister / UST-IDNr.de - Branchenbuchabzocke bzw. Abofalle?

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Angeschriebene Unternehmen sollten das Formular nicht unterschreiben

In letzter Zeit haben mehrere unserer Mandanten, insbesondere Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche, Post vom „Deutschen Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" erhalten. Dass das Schreiben tatsächlich von der „DR Verwaltungs AG" stammt, erkennt man erst auf den zweiten Blick. Auch der eigentliche Inhalt des Schreibens wird erst bei genauerem Hinsehen deutlich.

Das Schreiben sieht aus, als stamme es von einer Behörde

Das prominent im Briefkopf platzierte Logo erinnert mit seinen Sternen stark an die Flagge der Europäischen Union. Hinzu kommt, dass das auf grauem Umweltpapier gedruckte Schreiben mit Paragraphen, Gesetzesangaben und juristischen Vokabeln gespickt ist. In Fettschrift wird dazu aufgefordert, die Richtigkeit der dort aufgeführten Unternehmensdaten zu bestätigen. Hierdurch soll beim Adressaten offenkundig der Eindruck geweckt werden, es handele sich um ein offizielles amtliches Schreiben auf das man nun reagieren müsse. Die vielen komplizierten juristischen Zusammenhänge sollen den Leser von der Wahrnehmung des „Kleingedruckten" abhalten.

Thomas Seidel
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Worum es wirklich geht: Kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abo

Wer das Formular unterschreibt, schließt einen kostenpflichtiges Abo für die Erfassung und Veröffentlichung seiner Unternehmensdaten in der Online-Datenbank unter der Domain ustid-nr.de ab. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst mindestens zwei Jahre zum Preis von 797,76 € zzgl. Umsatzsteuer. Das bedeutet: Auf den Unternehmer kommen Kosten in Höhe von insgesamt 949,33 € brutto zu.

Automatische Verlängerung der Laufzeit

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

Was mache ich, wenn ich schon unterschrieben habe?

Wenn Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie von der DR Verwaltung AG schnell die Rechnung gefolgt von der ersten Mahnung, die auch gleich als „letzte" Mahnung bezeichnet wird. Auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird angedroht. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich hierdurch nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Da jedoch z.B. für die Anfechtung des Vertrages Fristen laufen, sollten Sie auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie rechtlich zur Zahlung verpflichtet sind. Zu dem Formular des „Deutschen Firmenregisters" gibt es aktuell noch keine Rechtsprechung. Allerdings erinnert das Schreiben stark an die Fälle der Branchenbuchabzocke, wie sie uns von der „Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)" vielfach bekannt sind. In diesen Fälle hat die Rechtsprechung eine Zahlungspflicht mit der Begründung abgelehnt, bei dem versteckten Kostenhinweise handele es sich um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB.

In der Kanzlei copy & right sind wir der Auffassung, dass eine Vielzahl von rechtlichen Argumenten mit Erfolg gegen die Ansprüche der DR Verwaltung AG vorgebracht werden können. Wie die Rechtslage in Ihrem Fall aussieht, hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte anhand des konkret verwendeten Formulars sowie nach den näheren Umständen des Einzelfalls von einem Rechtsanwalt beurteilt werden.

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