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Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/

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Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/

Hallo an alle Forenmitglieder,

folgendes Problem. Ich hab mehrere Briefe bekommen vom DID mit einer Forderung von Bon Prix. Die Hauptforderung ist richtig, nur alles andere ziemlich übertrieben.

Hauptforderung: 35,40
Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin: 46,00
Inkassovergütung: 30,51
Kontoführungsgebühr: 8,20
Zinsen: 2,32
Gesamtbetrag: 122,43€

Die Briefe vom DID trudeln schon seit März bei mir ein.
Jetzt hab ich erstmals drauf reagiert und eine Vollmacht angefordert (so wurde es in anderen Foren gesagt)

Es wurde auch immer wieder der Tipp rausgegeben, die Hauptforderung an die Mutterfirma (in diesem Fall Bon Prix) zu zahlen. Hab eben dort angerufen und der Mann sagte mir, dass mein Konto ausgeglichen ist und jetzt alles beim DID liegt.
Selbst wenn ich die Hauptforderung an Bon Prix überweisen würde, würden die das Geld zurück überweisen. Angeblich könnten Sie im System damit nix anfangen.
Und er hat mir noch einen Tipp gegeben... ich soll beim DID anrufen und die Kosten persönlich runterhandeln. Überweise ich an den DID nur die Hauptforderung, klagen die den Rest ein. Er spricht aus persönlicher Erfahrung.

Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank und viele Grüße


von DerEine2006 am 14.07.2009 16:27
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/

Hallo,

hättest Du im März schon hier gelesen, so hättest Du sicher nicht die Empfehlung gelesen, den Kram unbearbeitet zu lassen. Daher liegt mittlerweile definitiv Verzug vor. Woher kommen die 'Mahnkosten der Auftraggeberin' ? Hast Du darauf nicht reagiert ?


von mts am 14.07.2009 20:23
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
[quote]Die Briefe vom DID trudeln schon seit März bei mir ein.
Jetzt hab ich erstmals drauf reagiert und eine Vollmacht angefordert (so wurde es in anderen Foren gesagt)[/quote]
Das sind 4 Monate !!!
Umgehend die Hauptforderung plus Mahngebühren begleichen und zwar ohne groß telefonisch nachzufragen direkt aufs bekannte Versandhauskonto .
Ich würde hier 20 € an Mahngebühren ansetzen
quote:
Überweise ich an den DID nur die Hauptforderung, klagen die den Rest ein. Er spricht aus persönlicher Erfahrung.


Was soll der Call Agent auch sonst sagen - Das IB ist Vertragspartner

-

-- Editiert am 14.07.2009 22:08


von thehellion am 14.07.2009 22:04
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Hi, erstmal danke für die Antwort.

Sooo, es betrifft nicht mich, sondern ich frage für einen Bekannten nach. Dieser hat die Briefe leider _immer_ unbeantwortet gelassen. Jetzt hat er sich mir anvertraut und ich nehm das jetzt in die Hand. Hatte oben das nicht richtig ausgeführt.

Also überweise ich jetzt die Hauptforderung + 20,00 € an DID, wenn ich das richtig verstanden hab ja?

Grüße


von DerEine2006 am 14.07.2009 23:11
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Hallo
das Problem hatte meine Freundin auch mit Born Prix und DID Inkasso
DID schickte Kopie von Born Prix aufliestung der Kosten das aber irgent wie keiner kennt
lass es vor gericht gehen dann lege gegen :

Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin: 46,00
Inkassovergütung: 30,51
Kontoführungsgebühr: 8,20

einspruch ein Da diese Forderung von DID gekauft wurde haben die kein Anspruch auf Inkassovergütung auch sind die viel zu hoch.
was ist denn Bisherige Kosten / Mahnkosten der Auftraggeberin: 46,00?
hast du Mahnungen bekommen oder was soll das sein.
wenn das Mahngebühren sind dann lass dir die schreiben zeigen die müssen nachweisen das du diese schreiben bekommen hast ist aber schwer da die schreiben nicht pereinschreiben zugeschickt werden.

-- Editiert am 15.07.2009 06:08


von Stefanhw am 15.07.2009 06:04
Status: Stift (55 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Hallo,
es sind anscheinend schon etliche Mahnungen eingetroffen.
Ich versteh auch nicht warum man sowas Ewigkeiten liegen lassen kann...

Grüße


von DerEine2006 am 15.07.2009 08:27
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
quote:
Also überweise ich jetzt die Hauptforderung + 20,00 € an DID, wenn ich das richtig verstanden hab ja?

Auf das kto des Versandhauses
Verwendungszweck " HF plus Mahngebühr "
Kundennummer ebenfalls nicht vergessen.
Dann wieder melden wenn DID antwortet


von thehellion am 15.07.2009 11:32
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Blödsinn!
Der Call Center Agent von Bon Prix hat das völlig richtig gesehen - auch wenn er Vertragspartner des DID ist!
Sie sagen, dass die Forderung dort ausgeglichen ist. Das heißt, dass es sich hier mit größter Wahrscheinlichkeit um einen Forderungsverkauf handelt. Wenn Sie nun dorthin überweisen, dann kann diese Überweisung nicht zugeordnet werden und wird - vielleicht mit ein paar Tagen Verzug - wieder zurück überwiesen. Damit haben Sie in der Sache nichts erreicht!
"Ihr Freund" kann natürlich versuchen die Mahnkosten der Auftraggeberin (46,00) zu beanstanden und die Höhe der Inkassogebühren in Zweifel ziehen. Ich denke aber, dasss das IKU in diesem Fall letztlich dennoch vor Gericht ziehen wird.


von anephan am 16.07.2009 09:09
Status: Unsterblich (1194 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Hallo,
okay, also werde ich jetzt das Geld an das DID überweisen ?!?!?
Ich bin leicht verwirrt ;D

Grüße


von DerEine2006 am 16.07.2009 11:34
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
quote:
Ich bin leicht verwirrt

@ DerEine2006
Ich kann das obige Posting ebenfalls nicht nachvollziehen

quote:
Der Call Center Agent von Bon Prix hat das völlig richtig gesehen - auch wenn er Vertragspartner des DID ist!

Wieso ist der arme Call Center Agent Vertragspartner von dem Inkassoladen ?
Der macht für 7 € Stundenlohn seinen Job und liest eben das ab was er zu sagen hat
quote:
Das heißt, dass es sich hier mit größter Wahrscheinlichkeit um einen Forderungsverkauf handelt.

quote:
und wird - vielleicht mit ein paar Tagen Verzug - wieder zurück überwiesen.

Das glaubst Du doch selbst nicht das hier die Taler retourniert werden
Hier im 123recht Forum kann ich mich an keinen Fall erinnern wo dies gemacht wurde
quote:
Ich denke aber, dasss das IKU in diesem Fall letztlich dennoch vor Gericht ziehen wird.

Wegen was sollte geklagt werden?
Die HF plus Mahngebühr wären beglichen
Wegen Inkassogebühren ?
Das glaubst Du doch nicht wirklich ?

[quote]okay, also werde ich jetzt das Geld an das DID überweisen ?!?!?
Ich bin leicht verwirrt ;D[/quote]
Ich würde nicht auf das Konto von DID überweisen sondern auf das Konto von Bon Prix


lg


-- Editiert am 16.07.2009 14:03


von thehellion am 16.07.2009 13:57
Status: Tao (11223 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>Deutscher Inkasso Dienst + Bon Prix :/
Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Nachdem die HF + 25€ Mahngebühr bezahlt wurde an Bon Prix, hat sich der DID zurück gemeldet.

Folgender Text steht im Brief:

die Zahlung von 60,40€ erreichte unsere Auftraggeberin erst am 21.07.09. Zu diesem Zeitpunkt waren wir schon beauftragt.
Die von Ihnen vorgenomme Zahlung erfolgte zu spät, Sie befanden sich bereits in Verzug. Die durch unsere Beauftragung entstandene Inkassovergütung wird von der heutigen Rechtsprechung akzeptiert und lehnt sich an das Gebührentableau für Rechtsanwälte an. Diese Kosten haben Sie als Verzugsschaden gem. §§ 280, 286 BGB zu tragen.
Die geltend gemachten Kosten möchten wir Ihnen erläutern: Bis zum 31.03.09 hat die Firma Bon Prix Handelsgesellschaft mbH Sie mehrfach und leider erfolglos um fristgerechte Zahlung gebeten und angekündigt, uns nach dieser Frist mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen.
Um die Sache nun nicht noch unangenehmer und teurer für Sie zu machen, überweisen Sie bitte den offenen Betrag von 64,36 Euro bis spätestens 10.08.09 an uns.
Nach Eingang der Zahlung ist diese Forderung für Sie erledigt.


Und nun?


Danke und viele Grüße
DerEine2006

-----------------
""


von DerEine2006 am 05.08.2009 22:43
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