Deutsche Steuerpflicht bei unterjährigem Umzug von Brasilien nach Deutschland

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ronix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Steuerpflicht bei unterjährigem Umzug von Brasilien nach Deutschland

Guten Tag,

wir wohnen seit 10 Jahren nach Brasilien und planen den dauerhaften Rückzug in der ersten Jahreshälfte 2017. Meine Frau hat ein Sprachinstitut in Brasilien und wird dort weiterhin Dividenden bis mindestens Ende des Jahres 2017 erzielen, die zu 100% in Brasilien versteuert werden. Zudem wird sie nach dem Rückzug auch Einkommen in Deutschland erwirtschaften.

Nun zu meiner Frage, welcher Besteuerung unterliegen die brasiliansiche Einkünfte, die in Brasilien versteuert werden, im Zeitraum 2017?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundliche Grüßen
R. Brehmer

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
ronix hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von ronix
#2

Sehr geehrter Fraegsteller,

je nach abkommen werden Sie entweder komplett von der Steuer befreit (Antrag auf Freistellung beim Finanzamt notwendig) oder aber es wird angerechnet und Sie zahlen nur dann Steuern, wenn der brasilianische Steuersatz unter dem deutschen Steuersatz liegt. Um welche Methode es sich dabei handelt, müsste vorab mit dem finanzamt geklärt werden. Eine Doppel- oder Mehrbesteuerung ist aber ausgeschlossen.

-- Editiert am 07.02.2017 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Hi,

um was es sich für Dividende handelt? Hat das Sprachinstitut die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ( Analog Deutschland)? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil ihrer Frau daran? Oder ist sie eine Inhaberin eines Unternehmens und erzielt dabei die Gewinne aus Gewerbebetrieb?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ronix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten, dazu habe ich zwei Fragen.
Und ja, das Unternehmen ist gleich einer GmbH, meine Frau ist Teilhaberin mit 60% und bezieht Dividenden.

Wenn eine Mehrbesteuerung ausgeschlossen ist und der brasilianische Steuersatz geringer als der Deutsche ist, zahlt man die Differenz in Deutschland?
Macht es einen Unterschied, wenn sie in der 2. Jahreshälfte zurück nach Deutschland geht? Wenn ja, welchen?

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zwischen Deutschland und Brasilien gibt es kein DBA. Dementsprechend gilt für diese Einkünften in Deutschland der Steuersatz von 25%. Solange der brasilianische Steuersatz niedriger ist, wird die brasilianische Steuer auf die deutsche angerechnet.

Was die zweite Frage angeht, fragen Sie besser den Steuerberater. Die Situation ist folgende:
In diesem Fall wird die Unbeschränkte Steuerpflicht für Ihre Frau erst bei der Ankunft nach Deutschland (2 Jahreshälfte) begründet. Dementsprechend unterliegen die Einkünfte im ersten Halbjahr nicht der deutschen Steuer. Aber sie sollen nach dem Gesetzwortlaut im Rahmen der Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Und hier ist die Gesetzregelung nicht klar.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen