Deutsche Rentenversicherung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
irina0609
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Rentenversicherung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Es klingt unglaublich, ist aber so. Ich habe MS Behindertengrad 70 Merkzeichen G.
Kurz: ich habe meinen gesamten Rehabilitationsprozess selber gesteuert, denn vom Reha beraster kam SEHR wenig.
Letzten Sommer dann eine integrative Maßnahme, zum Gähnen langweilig, und das Beste: ich habe Probleme bei Hitze heißt Uthoff Phäm nomen. Trotz 2 ärztlicher Attest und vorhandenen Klimaanlagen, schaltete man diese nicht ein . (hierfür gibt es gesetzliche Vorschriften , bei den damaligen tropischen Temperaturen) Erfolg: ich mußte per RTW ins Krankenhaus was dann kam war unangenehm und schmerzhaft.
Akt2 Kursleitung fängt an mich ständig bloß zu stellen, und zu schikanieren Ich habewv BWL und Jura studiert, also der Kursleitung mitteilen lassen , dass ich das nicht länger ninnehme, ein Attest verdacht auf Mobbing lag vor. In Folge wurde ich fristlosgekündigt
Akt 3 Kündigungsschutzklage einegereicht und die DRV auf Weiterzahlung des ermäßigten Übergangsgelfdes verklagt, da ich vorher Hartz 4 hatte, ging es nicht anders, denn ohne den bescheid der Drv , dass ich kein Geld mehr erhalte, bekomme ich keine Leistungen vom Job Center.
Akt4 erneutes Ansuchen um eine LTA Maßnahme da meine Vorstellungsgespräche an der fehlenden Praxis scheiterten. Also der Reha Helfer 3 Vorschläge unterbreitet, dafür echt gerannt.
Alle Threapien hochgefahren einschließlich Psychotherapie. Dann OH Wunder der von mir gestellte und dann zurückgenommene Antrag auf Teilerwerrbsminderungsrente wird laut DRV zur Erwerbsunfähikeitsrente gemacht, die Rücknahme sei nie eingegangen-großes Erstaunen aufallen Seiten (Zeugen gibt es ja genug) Die DRV will ein Gutachten und dem leiste ich Folge, Eingang des Gutachtents bei der DRV am 20 JUNI. trotz wiederholter Anfragen und der Bitte um Zusendung wird behauptet das Gutachten"sei noch garnicht da". Glatt gelogen, aber so what. Das Gutachten , der neue Arztbrief meiner Neurolofin zeigen eine deutliche Verbesserung meines gesamten Zusatndes. Große Freude bei mir.
Endlich die so erhoffte Maßnahme- Irrtum jetzt kommt die Drv mit einem bis dato niemals erwähnten neuen Grund: der sozial- medizinische Dienst würde die Maßnahme ja befürworten, aber solange ich die Klaghe nicht zurückziehe könne man mir keine definitive Zusage erteilen, obwohl doch alle meine Teilnahme befürworten. Zwu schgendurch hatte ich auf Wunsch ver DRV die Klage zunächt auf "Eis" gelegt.
Also recherchieren und stoße promt auf §14 SGB 9 und §15 SGB 9 hallo es gibt Fristen: 2 Wochen nach Erhalt des Gutachtens hat der Bescheid bei mir zu sein, braucht die DRV länger hat sie dies schriflich zu begründen. Nun habe ich mich entschlossen genau dieser neuen Forderung nicht nachzukommen, denn nach allem was ich erlebt habe werden sie den nächsten Grund finden und so weiter.Was meint Ihr ? was wäre waise? Diere Frist von 2 Wochen ist längst verstrichen, die DRV im Verzug, Die Klage ruht ja und die DRV hat zu keinem Zeitpunkt es für nötig befunden, dem Gestz genüge tzu tun. :???:

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4 Antworten
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irina0609 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde nochmal 10 Tage Frist für ein rechtsmittelfähigen Bescheid setzen und für den Fall des Fristablaufs die Selbstbeschaffung erklären.



Zitat (von irina0609):
der sozial- medizinische Dienst würde die Maßnahme ja befürworten, aber solange ich die Klaghe nicht zurückziehe könne man mir keine definitive Zusage erteilen, obwohl doch alle meine Teilnahme befürworten.


Hat man wahrscheinlich nicht schriftlich?

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von irina0609
#3

Sehr geehrte Fragestellerin,

gem. § 15 SGB IX sollten Sie eine Frist von 14 Tagen setzen und gleichzeitig erklären, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf die Selbstbeschaffung durchführen. Schicken Sie dies entweder vorab per Fax oder per Einwurfeinschreiben.
Darüber hinaus sollten Sie dem Gericht gegenüber erklären, dass eine Einigung dahingehend erfolgen könnte, wenn die Maßnahme für bewilligt erklärt würde. In diesem Fall würde auch die Klage zurückgenommen werden. Dies führt dann zu einer Reaktion der Gegenseite "unter Aufsicht" und Protokoll des Gerichts. Hier sollte daher an beiden "Enden" gearbeitet werden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort
Bewertung des Fragestellers
31. Juli 2017 | 19:11
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"Kurz, knapp, verständlich das war OK"

#4
 Von 
irina0609
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, die Zusage des sozial-medizinischen Dienstes habe ich schriftlich, den gesamten Brief habe ich.Definitiv ist die DRV seit nunmehr 6 Wochen im Verzug. Schon das reicht um mir die Leistung selber zu beschaffen. Man sollte nie so blöd sein, den Erhalt eines Gutachtens zwei mal zu verleugnen wenn der Eingangstempel der DRV auf dem Gutachten steht. :wipp:
Manchmal ist Ehrlichkeit dann doch Trumph

Danke Her Hoffmeyer, werde ich machen, denke aber da die 6 wochen Frist vorbei ist reicht die von mir gesetzte Frist hier aus, Denn wie das Ergebnis nun zeigt , ist die Beartbeitung längst abgeschlossen und diese Forderung ist nicht weiter als ein blödes Spiel und der Auftakt für weitere Runden.
MFG.



-- Editiert von irina0609 am 31.07.2017 19:09

0x Hilfreiche Antwort

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