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Deutsche Mordverdächtige in Schweden zurechnungsfähig - 1/1
AFP vom 25.09.2008   |   4208 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Deutsche Mordverdächtige in Schweden zurechnungsfähig

Prozess wegen Ermordung zweier Kleinkinder

Im Prozess gegen eine Deutsche wegen der Ermordung zweier Kleinkinder in Schweden hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass die 32-jährige Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Aufgrund des Gutachtens könnte sie nun wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in einem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt werden. "Christine S. leidet nicht unter einer ernsthaften psychiatrischen Störung", heißt es in der Beurteilung.

Das Gericht in Vaestmanland im Westen Stockholms soll den Fall am 8. Oktober erneut erörtern. Es hatte das Gutachten angefordert, um zu klären, ob die Deutsche eine Haftstrafe antreten muss oder ob es medizinische Gründe für ihre Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gibt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende August in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Die Deutsche stand seit Ende Juli vor Gericht, weil sie im März in der schwedischen Kleinstadt Arboga einen dreijährigen Jungen und dessen einjährige Schwester erschlagen und deren 23-jährige Mutter schwer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft vermutet Eifersucht als Motiv, da die nach ihren Angaben psychisch labile Studentin zuvor eine Affäre mit dem Freund der Mutter hatte. Christine S. weist die Vorwürfe zurück. In dem Verfahren wurden mehr als 50 Zeugen gehört, die Ermittlungsakten umfassen 2700 Seiten.

25. September 2008 - 14.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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