Deutsche Millionenerbin in Londoner Scheidungsprozess erfolgreich
AFP VOM 20.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 531 Aufrufe Mehr zum Thema:Millionenerbin, Scheidung
Voreheliche Vereinbarung spricht Ex-Mann Recht auf Vermögen ab
Die deutsche Millionenerbin Katrin Radmacher hat in einem Scheidungsprozess in Großbritannien ein wegweisendes Urteil für die künftige Bewertung von vorehelichen Vereinbarungen erstritten. Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien entschied am Mittwoch, dass der französische Ex-Mann der Deutschen, die als eine der reichsten Frauen Europas gilt, aufgrund einer solchen Vereinbarung keine Ansprüche auf das Vermögen Radmachers stellen darf. Die Erbin eines Papierunternehmens verfügt über Besitztümer im geschätzten Wert von 110 Millionen Euro.
Der Universitätsprofessor und frühere Banker Nicolas Granatino hatte vor der Heirat mit Radmacher im Jahr 1998 eine Erklärung unterschrieben, wonach er keinen Anspruch auf ihr Vermögen erheben werde. Nach der Scheidung im Jahr 2007 verlangte der Franzose jedoch 6,8 Millionen Euro und argumentierte, er habe weder den Inhalt des deutschen Dokuments verstanden, noch den wahren Reichtum seiner Frau gekannt. Doch die Richter urteilten nun, der vorehelichen Vereinbarung solle - auch in künftigen Fällen - "maßgebliches Gewicht" beigemessen werden. Radmacher begrüßte das Urteil. Sie bedauerte jedoch, dass ein vierjähriger Prozess nötig gewesen sei. Das Paar hat zwei Kinder, die inzwischen sieben und zehn Jahre alt sind.
20. Oktober 2010 - 14.41 Uhr
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