Deutsche Bank zieht Revision zurück!

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Unwirksamkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen

In einem Verfahren wegen zu Unrecht erhobener Vorfälligkeitsentschädigung hat Rechtsanwalt Grübnau-Rieken in zwei Instanzen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Sieg gegen eine international agierende Wirtschaftskanzlei davon getragen. Die Bank war in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen (XI ZR 534/15), hatte diese aber durch ihre Anwälte nach Prüfung der Erfolgsaussichten zurückgenommen.

Beide Instanzen gaben der Klägerin Recht, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gesetzeskonform sei und die Klägerin einen Anspruch auf Rückerstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung habe.

Durch die Rücknahme der Revision kam die Bank einem Obiter Dictum zuvor, das die Kreditwirtschaft ins Mark getroffen hätte. Zwar gab es auch einige Oberlandesgerichte, die nicht im Sinne der beiden Frankfurter Gerichte entschieden haben, wie die beklagte Bank ins Feld führte, aber das Anerkenntnisurteil vor dem BGH vom 15.1.2013, Az.: XI ZR 512/11 scheint auch hier Wirkung gezeigt zu haben.

Es lohnt sich daher genau, den Darlehensvertrag und die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen.