Fast acht Jahre nach der Brand-Katastrophe in einem Nachtzug von Paris nach München mit zwölf Toten müssen sich die Deutsche Bahn (DB), die französische Staatsbahn SNCF und ein deutscher Schaffner demnächst vor Gericht verantworten. Dies geht aus der Anklageschrift für das Verfahren im französischen Nancy hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.
Der Brand war in der Nacht zum 6. November 2002 in der Zugbegleiter-Kabine des DB-Schlafwagens nahe der ostfranzösischen Stadt Nancy ausgebrochen. Die Flammen griffen innerhalb weniger Minuten auf die benachbarten Kabinen über. Die Türen des Schlafwagens waren durch eine Einbruchsicherung von außen verriegelt. Die Reisenden waren somit in dem brennenden Waggon eingeschlossen.
Zwölf von ihnen erstickten in dem dichten Rauch - fünf Mitglieder einer US-Familie, drei Deutsche, ein Paar aus Weißrussland, eine Griechin und ein Ungar. Acht Reisende konnte sich retten, indem sie Fenster zertrümmerten und aus dem Zug sprangen, der zu diesem Zeitpunkt wegen des Brandes kurz nach Nancy gestoppt hatte. Sie kamen mit leichten Rauchverletzungen davon. Der Prozess ist vor dem Landgericht in Nancy anberaumt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.
Laut Anklageschrift hatte der heute 63 Jahre alte Zugbegleiter Volker J. seine Reisetasche auf die Kochplatte in seiner Kabine gelegt - ohne zu merken, dass die Platte angeschaltet war. Darüber hatte er zudem Kleidungsstücke aufgehängt. Als der Zugbegleiter gegen zwei Uhr morgens aufwachte, brannten seine Kleider. Er versuchte zunächst, den Brand zu löschen, was ihm nicht gelang. Anschließend rannte er in Panik durch den Zug, um die Schaffner der SNCF zu alarmieren. Dabei vergaß er offenbar, die Einbruchsicherung an den Türen des Schlafwagens zu entriegeln.
Die Feuerwehr traf den Ermittlungen zufolge um 2.22 Uhr ein - sieben Minuten nach dem Alarm. Für die eingeschlossenen Reisenden kam aber jede Hilfe zu spät. Vier von ihnen hatten vergeblich versucht, sich zu retten - sie wurden tot auf dem Boden gefunden. Die anderen waren offenbar im Schlaf an Rauchvergiftung gestorben.
Die Ermittlungen ergaben schwere Sicherheitsmängel am Schlafwagen der Deutschen Bahn. So waren alle Zugänge zu dem Waggon verriegelt, was den Reisenden die Flucht erschwerte. Auch war nicht klar ausgeschildert, wo es Hammer zum Zertrümmern der Scheiben oder Feuerlöscher gab. Von den Überlebenden hatte laut Anklage nur einer einen Hammer gefunden. Die anderen schlugen Fenster mit anderen Gegenständen auf.
Der SNCF wirft die französische Justiz vor, den DB-Schlafwagen trotz der Sicherheitsmängel an ihren Zug angehängt zu haben. Untersuchungsrichterin Catherine Reyter-Levis bemängelte auch das Fehlen von Kommunikationsmitteln wie Walkie-Talkies oder eine interne Sprechanlage, die einen rascheren Alarm des SNCF-Personals ermöglicht hätten.
Für die Deutsche Bahn müssen sich drei Filialen verantworten: Die DB Fernverkehr AG, die DB Autozug GmbH und die DB European Railservice GmbH. Die Hauptschuld an dem Unglück gibt die Anklage aber dem Zugbegleiter. Er war bereits im März 2004 unter strenge Justizaufsicht gestellt worden. Seither musste er sich in regelmäßigen Abständen bei der Justiz in Nancy melden.
Ein Anwalt der SNCF wies die Anschuldigungen zurück. Die Deutsche Bahn müsse dafür sorgen, dass ihre Waggons den Vorschriften des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) entsprechen. Dies sehe eine Übereinkunft zwischen den Eisenbahngesellschaften vor.
30. Juli 2010 - 13.27 Uhr
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