Hallo liebes Forum,
meine Freundin wurde Anfang November ohne gültiges Ticket für ihre Strecke kontrolliert (das Studiticket galt noch nicht, was ihr nicht bewusst war). Jedenfalls sagte ihr die Kontrolleurin, dass es 60 Euro kosten wird und sie einen Brief erhalten wird. Dann kann sie das Geld überweisen.
Nun kam heute ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Forderung von 125 Euro. Diese setzt sich aus dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro + 5 Euro Mahngebühr + 60 Euro Inkassokosten zusammen.
Meine Freundin hat nun das Ticket von der Kontrolleurin noch einmal genauer angeschaut. Da steht drauf, dass sie die 60 Euro für die erhöhten Beförderungskosten innerhalb von zwei Wochen überweisen muss. Meine Freundin ging aber aufgrund der Aussage der Kontrolleurin davon aus, dass sie Post bekommt. Zudem hat sie ja trotzdem keine Mahnung erhalten.
Ist das denn rechtens? Wie gesagt, sie hat nie ein Schreiben, geschweige denn eine Mahnung erhalten. Wie geht sie nun am besten vor?
Vielen Dank schon mal.
Grüße,
KleberKlaus
-- Editier von KleberKlaus am 07.01.2016 20:39
Deutsche Bahn Inkasso ohne Mahnung
7. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2016 | 19:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Deutsche Bahn Inkasso ohne Mahnung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 22:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Sie können Einspruch gegen die Inkassoforderung erheben, indem Sie dem Inkassobüro Ihren Standpunkt darlegen und mitteilen, dass Sie den Betrag nicht zahlen wollen. Eine Zahlung unter Vorbehalt wäre zivilprozessual keine gute Idee, entweder Sie zahlen oder Sie zahlen nicht. Wenn Sie nicht zahlen und dem Inkassobüro mitteilen, dass Sie nicht zahlen wollen, wird die Bahn vor einem Amtsgericht Zivilklage gegen Sie erheben.
#2
Antwort vom 7. Januar 2016 | 23:40
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Meine Freundin hat nun das Ticket von der Kontrolleurin noch einmal genauer angeschaut. Da steht drauf, dass sie die 60 Euro für die erhöhten Beförderungskosten innerhalb von zwei Wochen überweisen muss.
Damit liegt Verzug vor.
D.h. zusätzlich zu Grundforderung von 60€ sind auch die Folgekosten durch die verspätete Zahlung zu bezahlen.
Das was hier verlangt wird, ist völlig überhöht.
Zitat:Wie geht sie nun am besten vor?
60 Euro + 5 Euro Mahngebühr an die Bankverbindung überweisen, die auf dem Ticket draufsteht (nicht an das Inkassobüro). Dann abwarten. Es werden wahrscheinlich böse Briefe vom Inkassobüro kommen, weshalb man die Inkassokosten nicht bezahlt hat. Die kann man aber ignorieren.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2016 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatEs werden wahrscheinlich böse Briefe vom Inkassobüro kommen, weshalb man die Inkassokosten nicht bezahlt hat. Die kann man aber ignorieren. :
Es können also durch das Ignorieren keine weiteren Kosten entstehen?
#4
Antwort vom 10. Januar 2016 | 22:33
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Zitat:Da steht drauf, dass sie die 60 Euro für die erhöhten Beförderungskosten innerhalb von zwei Wochen überweisen muss.
Dorthin überweisen (nicht ans Inkassobüro)
Optimalerweise zweckgebunden , d.h im Überweisungsträger im Verwendungszweck : HF 60 € plus 5 € Mahngebühr
Zitat:Es können also durch das Ignorieren keine weiteren Kosten entstehen?
Also bei uns in Frankfurt (viele Schwarzfahrer) ist es m.w noch nie expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren vor Gericht gegangen. Die Gebühren wären nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig http://inkassokosten.wordpress.com/
Folgender Ablauf ist obligatorisch
2 bis 3 Schreiben eines Inkassobüros (oft Infoscore)
Anschl Schreiben von Kanzlei Haas
Gelegentlich kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid
Spätestens dann sollte fristgerecht widersprochen werden
Wie ist das Nervenkostüm der Freundin ?
-- Editiert von thehellion am 10.01.2016 22:35
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