Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Hallo liebe Leute,
Ich wurde heute morgen in der S-Bahn kontrolliert, und habe eine Fahrpreisnacherhebung über 40 Euro erhalten da ich kein Fahrkarte für mein Fahrrad gelöst hatte.
Ich bin Gehbehindert und habe, da ich spät dran war, mein Fahrrad mitgenommen. Ich bin davon ausgegangen, dass das Merkmal G in meinem Schwerbehindertenausweis die Mitnahme meines Fahrrades abdeckt, Rollstuehle können kostenlos mitgenommen werden. Na ja, ein Fahrrad ist kein Rollstuhl!!?!??§$%&&grummel, weis ich ja, aber ich habe gedacht.....??!?!!
Ich wurde um 8 Uhr 14 aufgeschrieben, ab 8:30 Uhr, wäre die Mitnahme eines Fahrrades eh kostenlos gewesen.
Ausserdem bekomme ich Soz. Hilfe und 40 Euro sind echt heftig für so´n Scheiß.
Ich habe einen Widerspruch geschrieben und s.o. begründet.
Meine Frage:
Kann ich mit der Bezahlung warten bis ich eine Reaktion von der DB bekomme
oder wird das dann auf jeden Fall teurer, weil es da ja auch ne Frist von 14 Tagen gibt.
Aber 40 Euro tun echt weh und ich will nicht.....,/(=/&%&(§/$/"%&(§$(?§?nönönö
Hat dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung ? wahrscheinlich nicht!!
von MorkvomOrk am 04.02.2004 12:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
hallo,
am 30.09.2006 wollte ich von der haltestelle offenbach-ledermuseum nach fra-hbf fahren versehentlich bin ich in richtung offenbach-mainhausen gefahren doch zu diesem zeitpunkt ist es mir nicht aufgefallen da ich mich in dieser umgebung nicht auskante. einige securitybeamte beobachteten mich lang und prüfend und kamen auf mich zu ich hatte nichts zu verbergen da ich ja ein ticket vorher gezogen hatte die beamtin prüfte mein ticket und meinte ich würde in die falsche richtung fahren . ich sagte ihr das es mir leid tut das ich mich hier nicht auskenne und ich es auch nicht bemerkt habe. ich sagte zu ihr das ich sofort bei der nächsten haltestelle austeigen und wieder in die richtige richtung fahren würde(monatsticket ab fra-airport-mainz)+zuschlagsticket von of-nach fra-hbf) sie sagte dies wäre nicht möglich ich bekam direkt den fahrpreisnacherhebungsbescheid von 40e ich verstehe nicht das man nicht bischen kulant sein kann da es ja nicht vorsätzlich war in die falsche richtung zu fahren und ich somit kein schwarzfahrer bin doch aber als solcher behandelt wurde ist das fair? heute habe ich das bezahlungformular erhalten und bin am überlegen ob ich zahlen soll oder nicht ich möchte nicht noch für inkasso draufzahlen. wie sieht die rechtslage aus kann mir jemand helfen?
vielen dank im vorraus
gruss christian
-- Editiert von luckyluk am 02.12.2006 16:59:31
-- Editiert von luckyluk am 02.12.2006 17:00:25
von luckyluk am 02.12.2006 16:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Hallo,
habe ein Problem mit der Rechtsanwaltsgesellschaft „Rainer Haas und Kollegen“.
Habe eine Zahlungsaufforderung der oben genannten Rechtsanwaltsgesellschaft bekommen, die ich für ungerechtfertigt halte.
Kurz zu meinem Problem:
Habe eine Schülermonatskarte für die Strecke Illertissen – Senden. Diese Schülermonatskarte habe ich vergessen, dabei wurde ich kontrolliert. Bekam eine Zahlungsaufforderung über 40,00 EUR. Da ich der Deutschen Bahn AG die Kosten für die Schülermonatskarte schon im Vorraus bezahlt habe und somit laut den Urteilen eine bestimmte Anzahl von Fahrten „gekauft und auch bezahlt“ habe, halte ich die Forderung von 41,50 EUR bei einem Einzelfahrpreis von ca. 1,50 für die einfache Strecke als nicht gerechtfertigt. Diese Ansicht untermauern auch diverse Gerichtsurteile, wie ich sie aus einem Dokument der Verbraucherzentrale entnehmen konnte. Dies teilte ich auch der Rechtsanwaltsgesellschaft Haas und Kollegen mit. Leider prallte ich bei denen mit meiner Argumentation auf „taube Ohren“. Stattdessen setzte man mir eine Zahlungsfrist bis zum 05.01.08. Ansonsten drohe man mir, daß das Einzugsverfahren gegen mich fortgesetzt wird.
Nun die Frage an Euch:
Wisst Ihr, wie klagefreudig Haas und Kollegen sind?
Danke für eure Hilfe!
Alexander
-- Editiert von Alexander_2805 am 23.12.2007 20:18:22
von Alexander_2805 am 23.12.2007 20:13
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
hallo..
ich habe jetzt mehrmal wiederspruch eingeladen gegen eine fahrpreisnacherhebung.
Meine frage ist, wie lang die bahn geld von mir fordern kann und ob es eine frist gibt, ab wann die bahn keine forderungen mehr stellen darf?
bitte um schnelle antwort..
von 1988 am 07.02.2008 14:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden