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Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung

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Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung

Hallo liebe Leute,
Ich wurde heute morgen in der S-Bahn kontrolliert, und habe eine Fahrpreisnacherhebung über 40 Euro erhalten da ich kein Fahrkarte für mein Fahrrad gelöst hatte.
Ich bin Gehbehindert und habe, da ich spät dran war, mein Fahrrad mitgenommen. Ich bin davon ausgegangen, dass das Merkmal G in meinem Schwerbehindertenausweis die Mitnahme meines Fahrrades abdeckt, Rollstuehle können kostenlos mitgenommen werden. Na ja, ein Fahrrad ist kein Rollstuhl!!?!??§$%&&grummel, weis ich ja, aber ich habe gedacht.....??!?!!
Ich wurde um 8 Uhr 14 aufgeschrieben, ab 8:30 Uhr, wäre die Mitnahme eines Fahrrades eh kostenlos gewesen.
Ausserdem bekomme ich Soz. Hilfe und 40 Euro sind echt heftig für so´n Scheiß.


Ich habe einen Widerspruch geschrieben und s.o. begründet.
Meine Frage:
Kann ich mit der Bezahlung warten bis ich eine Reaktion von der DB bekomme
oder wird das dann auf jeden Fall teurer, weil es da ja auch ne Frist von 14 Tagen gibt.
Aber 40 Euro tun echt weh und ich will nicht.....,/(=/&%&(§/$/"%&(§$(?§?nönönö
Hat dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung ? wahrscheinlich nicht!!


von MorkvomOrk am 04.02.2004 12:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Nein, aufschiebene Wirkung hat er m.E.nicht. Es ist ja eine zivilrechtliche Forderung und kein Urteil oder Verwaltungsakt.

Wenn die DB nicht aus Kulanz verzichtet (was ich net glaube), wirst Du Post von RAe Haas und Kollegen erhalten (Inkassoanwälte, ziehen Forderungen für die DB ein), wenn Du die 14 Tage verstreichen läßt.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 04.02.2004 20:12
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
hallo,

am 30.09.2006 wollte ich von der haltestelle offenbach-ledermuseum nach fra-hbf fahren versehentlich bin ich in richtung offenbach-mainhausen gefahren doch zu diesem zeitpunkt ist es mir nicht aufgefallen da ich mich in dieser umgebung nicht auskante. einige securitybeamte beobachteten mich lang und prüfend und kamen auf mich zu ich hatte nichts zu verbergen da ich ja ein ticket vorher gezogen hatte die beamtin prüfte mein ticket und meinte ich würde in die falsche richtung fahren . ich sagte ihr das es mir leid tut das ich mich hier nicht auskenne und ich es auch nicht bemerkt habe. ich sagte zu ihr das ich sofort bei der nächsten haltestelle austeigen und wieder in die richtige richtung fahren würde(monatsticket ab fra-airport-mainz)+zuschlagsticket von of-nach fra-hbf) sie sagte dies wäre nicht möglich ich bekam direkt den fahrpreisnacherhebungsbescheid von 40e ich verstehe nicht das man nicht bischen kulant sein kann da es ja nicht vorsätzlich war in die falsche richtung zu fahren und ich somit kein schwarzfahrer bin doch aber als solcher behandelt wurde ist das fair? heute habe ich das bezahlungformular erhalten und bin am überlegen ob ich zahlen soll oder nicht ich möchte nicht noch für inkasso draufzahlen. wie sieht die rechtslage aus kann mir jemand helfen?

vielen dank im vorraus

gruss christian

-- Editiert von luckyluk am 02.12.2006 16:59:31

-- Editiert von luckyluk am 02.12.2006 17:00:25


von luckyluk am 02.12.2006 16:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
verstehe nicht das man nicht bischen kulant sein kann da es ja nicht vorsätzlich war in die falsche richtung zu fahren

Niemand kann in Ihren Kopf hineinsehen. Würde Ihr Fall kulant behandelt werden, würden in Zukunft alle Schwarzfahrer 'in die falsche Richtung' unterwegs sein o.ä.


von Mareike123 am 03.12.2006 00:02
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Hallo,

habe ein Problem mit der Rechtsanwaltsgesellschaft „Rainer Haas und Kollegen“.

Habe eine Zahlungsaufforderung der oben genannten Rechtsanwaltsgesellschaft bekommen, die ich für ungerechtfertigt halte.

Kurz zu meinem Problem:

Habe eine Schülermonatskarte für die Strecke Illertissen – Senden. Diese Schülermonatskarte habe ich vergessen, dabei wurde ich kontrolliert. Bekam eine Zahlungsaufforderung über 40,00 EUR. Da ich der Deutschen Bahn AG die Kosten für die Schülermonatskarte schon im Vorraus bezahlt habe und somit laut den Urteilen eine bestimmte Anzahl von Fahrten „gekauft und auch bezahlt“ habe, halte ich die Forderung von 41,50 EUR bei einem Einzelfahrpreis von ca. 1,50 für die einfache Strecke als nicht gerechtfertigt. Diese Ansicht untermauern auch diverse Gerichtsurteile, wie ich sie aus einem Dokument der Verbraucherzentrale entnehmen konnte. Dies teilte ich auch der Rechtsanwaltsgesellschaft Haas und Kollegen mit. Leider prallte ich bei denen mit meiner Argumentation auf „taube Ohren“. Stattdessen setzte man mir eine Zahlungsfrist bis zum 05.01.08. Ansonsten drohe man mir, daß das Einzugsverfahren gegen mich fortgesetzt wird.

Nun die Frage an Euch:

Wisst Ihr, wie klagefreudig Haas und Kollegen sind?

Danke für eure Hilfe!

Alexander


-- Editiert von Alexander_2805 am 23.12.2007 20:18:22


von Alexander_2805 am 23.12.2007 20:13
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 24.12.2007 12:17
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Hallo,

ich bin schon etwas älter (31 Jahre). Mache aber zur Zeit eine Bildungsmaßnahme und kann daher für die Dauer dieser Bildungsmaßnahme die Schülerkarten in Anspruch nehmen.

Zur Frage 2: Die Schülerkarte ist nicht übertragbar.

Gruß


Alexander


von Alexander_2805 am 24.12.2007 16:37
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Naja, wie Klagefreudig die sind, weiß ich nicht. Aber ich denke mal, die werden alles vermeiden, um noch ein neg. Urteil zu bekommen. Also werden die ein paar deftige Briefe formulieren, um dich ohne einschalten eines Gerichtes zum Zahlen zu bewegen.

Meine persönliche Meinung ist, daß die 40€ sowieso gegen geltendes Recht sind. Es kann nicht sein, daß überall Schaffner abgeschafft werden, und die Verantwortung immer das Richtige Ticket dabei zu haben, auf den Fahrgast abgewälzt wird.
Beim erlassen der Regel zum Schwarzfahren hatte man ursprünglich die Leute im Ziel, die sich bewußt versuchen einer Kontrolle zu entziehen (verstecken in der Toilette, Mitfahren auf dem Trittbrett, etc) Heute schafft man alle Kontrollen ab, und dann ist auch der der blöde, der in den falschen Zug gestiegen ist.
Im Deutschen Recht ist es jedoch so, daß man eigenlich aus einer fahrläßigen Handlung nicht bestraft werden kann, und eigentlich nur einen entstandenen Schaden wieder gutmachen müßte. Handelt man vorsätzlich ist natürlich die Strafe gerechtfertigt. Nur müßte einem der Vorsatz ersteinmal nachgewiesen werden. Genau hier wird aber geltendes Recht von den Verkehrsbetrieben unterwandert. Es hat jedoch fast keiner den Nerv, dies wg 40€ auszufechten. Und wenn ich so eine Situation provoziere, dann hab ich es ja mit Vorsatz getan.



von Lifeguard am 26.12.2007 09:15
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Lifeguard: Zwar kompletter Unsinn, aber gut gequirlt.



von Dr. Lecter am 26.12.2007 10:13
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
Hallo Alexander,

§ 12 Abs. 3 der EVO (Eisenbahnverkehrsordnung.
Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn
der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden
Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen
Fahrausweises war.

Bei einer nicht übertragbaren Karte dürfte der Nachweis leicht ztu führen sein.
Wenn Du aber schon Kontakt mit den Rechtsanwälten hast, dann hast Du offensichtlich die Wochenfrist versäumt. Auf dem Zahlschein steht drauf, dass Du innerhalb einer Woche billiger davon kommst. Die Kontrolleure sagen einem das normalerweise auch.

Merkwürdig finde ich die Reaktion bei einer Fahrt in die falsche Richtung. Ein Kollege von mir ist ohne Fahrkarte (ich hatte beide Fahrkarten) in den falschen Zug gestiegen und musste 150 km in die falsche Richtung bis zum nächsten Halt fahren. Diese Extratour hat ihn nichts gekostet. Natürlich musste er dann eine neue Fahrkarte lösen um an seinen ursprünglichen Zielort zu kommen.

Vielleicht ist die Raktion der Zugbegleiter/Kontoleure ja manchmal doch stark vom eigenen Verhalten abhängig.

-- Editiert von Interessierter Laie am 26.12.2007 18:47:28


von Interessierter Laie am 26.12.2007 18:43
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>Deutsche Bahn / Fahrpreisnacherhebung
hallo..
ich habe jetzt mehrmal wiederspruch eingeladen gegen eine fahrpreisnacherhebung.
Meine frage ist, wie lang die bahn geld von mir fordern kann und ob es eine frist gibt, ab wann die bahn keine forderungen mehr stellen darf?
bitte um schnelle antwort..



von 1988 am 07.02.2008 14:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
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