Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Recht in Spanien » 

Deutsch - spanische Scheidung – FAQ

Von Rechtsanwältin Sabine Reeder
1.8.2008 | Ratgeber - Familienrecht | 3872 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Spanien, Scheidung, Ehe

Bei deutsch – spanischen Scheidungsfällen stellen sich viele Fragen. Der Beitrag gibt eine Einführung.

Soll ich in Deutschland oder Spanien Scheidungsantrag stellen?

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Sabine Reeder
Berlin
197 Bewertungen
Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Familienrecht

Oftmals sind sowohl deutsche und spanische Gerichte zuständig.

Tipp: Hier sollte sorgfältig geprüft werden, welche Vor- und Nachteile die Antragstellung in Deutschland bzw. Spanien hat.

Welches Recht ist anzuwenden?

Anders als viele juristische Laien meinen, bedeutet die Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht unbedingt, dass auch deutsches Recht Anwendung findet. Es kann durchaus sein, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwendet.

Wo ist das Scheidungsrecht geregelt?

Die Scheidung ist in Spanien im Codigo Civil geregelt. Allerdings geht das Recht der autonomen Regionen (z.B. Aragon, Balearen, Baskenland, Galizien, Katalonien und Navarra) in Spanien (sog. „Foralrecht“) dem Codigo Civil vor. Es existiert also kein einheitliches spanisches Familienrecht.

Wie lange muss ich vor Antragstellung getrennt leben?

Jeder Ehegatte kann ohne Zustimmung des anderen nach Ablauf von drei Monaten seit der Eheschließung Trennung und Scheidung beantragen. Eine Begründung sowie ein vorangeganges Getrenntleben sind nun nicht mehr erforderlich.

Sind Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zulässig?

Trennungs - und Scheidungsvereinbarungen bedürfen der Genehmigung des Gerichts (Art 774 IV LEC). Die Staatsanwaltschaft kann im Interesse minderjähriger Kinder das Urteil, durch das eine solche Vereinbarung genehmigt wird, anfechten (Art.777 VIII LEC). Für die Folgesachen Sorge, Umgang, Ehewohnung, Unterhalt, Hausrat und Vermögensverwaltung ist entweder eine Vereinbarung oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich (Art.90, 91 CC).

Was ist der gesetzliche Güterstand in Spanien?

Im spanischen Recht wird durch die Eheschließung der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft begründet (Art. 1316 CC), auf den Balearen und in Katalonien die Gütertrennung. Eheverträge sind sowohl vor als auch nach der Eheschließung möglich, sie bedürfen der öffentlichen Beurkundung (Art. 1325-1335 CC). Durch Ehevertrag kann der Güterstand der Teilhabe (Zugewinngemeinschaft) (Art. 1411-1434 CC) und die Gütertrennung vereinbart werden (Art. 1435-1444 CC).

Rechtsanwältin
Sabine Reeder
Kopenhagener Str.44
D-10437 Berlin

kontakt@kanzlei-reeder.de

www.kanzlei-reeder-berlin.de

Telefon: +49 (0) 30-74394955
Fax: +49 (0) 30-7001433291

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?