Der tiefe Fall des heiligen Heinrich Seite 1 - AFP vom 29.04.2008
Siemens-Flaggen (DDP/AFP/Archiv)
Der tiefe Fall des heiligen Heinrich
Von Pierer droht die letzte Anerkennung zu verlieren
Nicht auszudenken, wenn sich Edmund Stoiber 2004 durchgesetzt hätte. Dann wäre Heinrich von Pierer Bundespräsident geworden und das höchste Amt im Staate durch den Siemens-Schmiergeldskandal beschädigt worden. Für den so preußisch staatstreu auftretenden von Pierer mag seine Nicht-Berücksichtigung in diesen Tagen sogar ein Trost sein. Ansonsten erlebt der Mann, der einer der bedeutendsten Wirtschaftskapitäne der Nachkriegszeit war, einen beschämenden Ruhestand. Nach dem Aus bei Siemens und dem Ende des Innovationsrates der Bundesregierung hat er sämtlichen Einfluss verloren. Nun entscheidet sich, ob auch sein Lebenswerk dauerhaft befleckt wird.
Das Tabu, von Pierer persönlich mit den schwarzen Kassen des Münchner Elektronikkonzerns in Verbindung zu bringen, steht eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe endgültig vor dem Sturz. Dass die Überzeugung, der Chef habe nichts vom Treiben seiner direkten Mitstreiter mitbekommen, überhaupt so lange halten konnte, lässt sich alleine mit der großen persönlichen Integrität und Autorität von Pierers erklären. Doch noch am Dienstag wollte der Siemens-Aufsichtsrat entscheiden, ob von Pierer für den Skandal zur Kasse gebeten wird. Am Mittwoch wird die Entscheidung der Münchner Staatsanwaltschaft erwartet, ob nun doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
Als Zeichen seiner Ehrenrettung verwies von Pierer zuletzt immer wieder darauf, dass es kein Aktenzeichen über ihn bei den Ermittlern gibt. Ansonsten sieht sich der einstige Top-Manager hilflos im Strudel der unübersichtlichen Vorwürfe. "Ich habe gesagt, dass es mir unendlich leid tut, mehr kann ich nicht machen", sagte er jetzt dem "Stern". Trost gibt ihm, dass zumindest in seinem Geburts- und Heimatort Erlangen noch immer viele Menschen seine Nähe suchen und er bei den Siemensianern dort noch immer etwas vom Ruf des "heiligen Heinrich" hat, der ihn in seiner zwölfjährigen Vorsitzenden-Zeit begleitete.
38 Jahre war der am 26. Januar 1941 geborene Nachfahre Habsburger Militäradels bei Siemens. Nach der Promotion als Jurist und dem Diplom als Volkswirt begann er 1969 als Syndikus in der Rechtsabteilung. 1977 wechselte von Pierer zur Siemens-Tochter Kraftwerk Union AG (KWU), deren kaufmännische Leitung er nach der Integration in den Mutterkonzern übernahm. Ab 1989 führte er den Bereichsvorstand Energieerzeugung, 1990 wurde von Pierer Mitglied des Zentralvorstands, 1991 Vize-Chef und schließlich 1992 Vorstandsvorsitzender der Siemens AG.
Von Pierer übernahm die Konzernleitung in einer Zeit, als bei Siemens die Umsätze wegbrachen. Mit einem knallharten Stellenabbau und einer stärkeren Ausrichtung der Geschäfte auf die Weltmärkte - vor allem das Potenzial Asiens nutzte von Pierer als einer der ersten in Europa - brachte er den Konzern wieder auf die Erfolgsspur und sich selbst in Umfragen den Titel "mächtigster Manager Deutschlands". Preußische Selbstdisziplin kennzeichnete den Vater von drei Kindern in all den Jahren dieser Erfolgsgeschichte.
Diese nach dem äußeren Anschein mit Fleiß und unternehmerischer Weitsicht erarbeiteten Erfolge, die Siemens große Gewinne und den Beschäftigten gute Löhne bescherten, verschonten von Pierer im Schmiergeldskandal selbst vor der Kritik. Doch mittlerweile steht die Frage im Mittelpunkt, ob womöglich doch nicht das Können von Pierers der Grund war, weshalb er von Wirtschaftsreisen mit den Kanzlern Helmut Kohl und Gerhard Schröder Milliardenaufträge mit nach Deutschland bringen konnte.
Der sonst so kontrollierte von Pierer scheint an die Decke gegangen zu sein, als er zuletzt von Verdächtigungen lesen musste, bei einer solchen Reise nach Argentinien krumme Geschäfte eingetütet zu haben. "Wir sind doch nicht im Film! Wir sind hier doch nicht in 'Der Pate, Teil III'!", regte er sich auf. Ob sie diese Auffassung teilen, müssen nun die Staatsanwälte erklären.
Timm Drouven, Münster beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Kaufrecht, IT-Recht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht.