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Phase V: Nachträgliche Schäden

AFP VOM 14.1.2002 | Ratgeber - Baurecht | 25991 Aufrufe
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Leider ist der Ärger nach der Abnahme und der Bezahlung der Rechnung oft noch nicht vorbei. In der Regel stellt sich erst nach einer gewissen Zeit heraus, dass am Bau fehlerhaft gearbeitet wurde. Welche Rechte der Bauherr dann noch hat und vor allem, in welchem Zeitrahmen er diese Rechte geltend machen muss, lesen auf den folgenden Seiten.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Phase V: Nachträgliche Schäden
Seite 2: Dauer der Gewährleistung
Seite 3: Art der Gewährleistung
Seite 4: Das Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn

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