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Der "finale Rettungschuss" ist in Deutschland seit 1973 möglich

AFP VOM 25.7.2005 | Nachrichten - Allgemein | 3975 Aufrufe
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finale, Rettungsschuss

- Polizei darf zur Rettung von Leben auch töten

Auch der deutschen Polizei hätte der tödliche Irrtum ihrer Londoner Kollegen unterlaufen können: Bei der Fahndung nach den U-Bahn-Attentätern erschossen die britischen Polizisten am vergangenen Freitag einen unschuldigen Brasilianer, weil sie unter seiner Jacke einen Sprengstoffgürtel vermuteten und ein weiteres Blutbad verhindern wollten. Solch eine gezielte Tötung ist auch nach deutschem Recht möglich. Das Leben eines Gesetzesbrechers kann durch einen so genannten finalen Rettungsschuss ausgelöscht werden, um das Leben Unschuldiger zu retten. Typisches Beispiel ist eine Geiselnahme, die auf unblutigem Weg nicht beendet werden kann.

Die gesetzliche Grundlage für das 1973 entwickelte und rechtspolitisch umstrittene Konzept findet sich zunächst im Paragraph 32 des Strafgesetzbuches. Dort ist geregelt, dass eine in Notwehr begangene Tat nicht rechtswidrig und damit auch nicht strafbar ist. Die entsprechenden Normen zum finalen Rettungsschuss sind jedoch Ländersache, weil für die Gefahrenabwehr nicht der Bund, sondern die Polizeien der Länder zuständig sind.

So lautet die entprechende Regelung etwa im "Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt", dass ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, nur zulässig ist, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Dritter ist.

Bundesweit Schlagzeilen machte der Fall eines Bankräubers der sich am 22. Dezember 1999 rund 50 Stunden lang mit drei Geiseln in der Aachener Landeszentralbank verschanzt hatte. Der Mann hatte seinen Opfern scharfe Handgranaten um den Hals gehängt und wurde von einem Präzisionsschützen des Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei mit einem Kopfschuss gezielt getötet, als er mit seiner letzten Geisel in einem bereitgestellten Auto flüchten wollte.

Der erste, der in Deutschland an einem finalen Rettunsgschuss starb, war der Student Huberto Emilio Martin-Gonzales. Der Kolumbianer hatte am 18. April 1974 eine Bank in Hamburg überfallen und dort einen Polizisten erschossen. Als er zusammen mit einer Geisel die Bank verließ, wurde sein Leben mit einem finalen Rettungsschuss beendet, um die Geisel zu befeien.

25. Juli 2005 - 13.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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