Der beste Freund - Haustierhaltung in Mietwohnungen

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Wenn das Katzennetz am Balkon und der Stubentiger zu Ärger mit dem Vermieter führen

Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln, wonach Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss. Manche Mieter tragen Ihre Mäuse, Frettchen, Katzen und Hunde ein, andere überlesen das.

Die unangemeldete Anschaffung von Haustieren führt meist zu Ärger

Häufig wird dennoch ein Tier angeschafft und das hinterlässt Spuren. Oft brauchen Katzen ein Netz am Balkon, oder sie sind Freigänger und schwängern die Nachbarskatze, Hunde bellen, etc. Sobald sich Mitmieter aufregen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Brief vom Vermieter eintrifft. Dieser enthält leider meist kein Willkommensschreiben für den neuen Mitbewohner, sondern die Aufforderung das Tier abzuschaffen. Anderenfalls drohe die Kündigung.

Ein generelles Verbot für Haustiere ist unwirksam

Muss die geliebte Katze jetzt wieder abgeschafft werden? Nun: Ein generelles Verbot für Haustiere ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Kleintiere gar nicht zum Problem werden können. Katzen sind demnach noch am besten zu halten. Auch die Netze auf dem Balkon stören nicht so, dass sie genehmigt werden müssen.  Problematischer ist es bei Hunden. Wenn die laut bellen, knurren oder Krach machen, kann der Vermieter abmahnen und kündigen.

Stört das Tier nicht, darf es bleiben

Folgende Faustregel gilt: So lange der Vierbeiner oder Vogel keinen Krach macht, stinkt oder anderweit unangenehm auffällt, kann Ihnen keiner die Haltung verbieten. Wer sich allerdings ein Tier anschaffen will, das sich bemerkbar macht, sollte mit seinem Vermieter vorher reden. Denn Krachmacher berechtigen Mitmieter, die Miete zu mindern, zu kündigen und vom Vermieter zu verlangen, den Störer zu entfernen. Deshalb schaffen Sie sich nie unüberlegt ein Haustier an. Klären Sie immer vorher, ob es in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, oder, ob Mitmieter sich gestört fühlen könnten. Wir beraten Sie gerne.