Der Verwaltungsakt - Worum es geht
Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Verwaltungsakt, Verwaltung, Verwaltungsrecht, VADer Verwaltungsakt ist die häufigste Handlungsform der Verwaltung. Wenn Sie z.B. von einer Behörde einen Bescheid erhalten, in dem Ihnen aufgegeben wird, eine Gebühr für den Anschluss an die kommunale Wasserversorgung zu entrichten, so stellt dies in der Regel einen Verwaltungsakt dar.
Verwaltungsakte sind Maßnahmen der Verwaltung, die in bestimmten Einzelfällen gegenüber dem Bürger oder sonstigen der Verwaltung unterworfenen Rechtspersönlichkeiten (z.B. Firmen) getroffen werden.
Sie können zum einen positiv für den Bürger sein (sog. begünstigende Verwaltungsakte ), indem sie etwas erlauben oder genehmigen, wie den Bau eines Hauses oder den Betrieb eines Gewerbes. Zum anderen können Verwaltungsakte dem Bürger aber auch etwas verbieten (Ablehnung eines Bauantrags, Versagung des Führerscheins) oder ihm einen sonstigen Nachteil, wie z.B. die Entrichtung einer Gebühr, auferlegen. Dann spricht man von belastenden Verwaltungsakten .
Beispiele für Verwaltungsakte sind:
Ob es sich im Einzelfall tatsächlich um einen Verwaltungsakt handelt, bedarf jeweils einer genauen Prüfung. Gesetzlich definiert wird der Verwaltungsakt als hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Die einzelnen Merkmale dieser eher blassen Definition sollen nun ein wenig mit Leben gefüllt werden.
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Verwaltungsrecht Das Widerspruchsverfahren