Der Versorgungsausgleich
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135249 Aufrufe Mehr zum Thema:Scheidung
Bei der Scheidung wird zwischen den Eheleuten ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies passiert unabhängig vom geltenden Güterstand und unabhängig von sonstigen Unterhaltszahlungen. Der Versorgungsausgleich hat zum Ziel, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung zu gewährleisten. Insbesondere für nicht berufstätige Ehepartner sollen angemessene Rentenzahlungen geleistet werden. Waren Sie z.B. während der Ehe als Hausfrau tätig und haben so keine Rentenansprüche erlangt, erfolgt eine Beteiligung an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten. Das Gericht regelt den Versorgungsausgleich bei der Scheidung automatisch, ohne dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die ScheidungSeite 2: Die Voraussetzungen einer EhescheidungSeite 3: Die Ehe muss gescheitert seinSeite 4: Das GetrenntlebenSeite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle ScheidungSeite 6: Scheidung - Worauf Sie achten solltenSeite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?Seite 8: Der VersorgungsausgleichSeite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


