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Der Versorgungsausgleich

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135249 Aufrufe
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Scheidung

Bei der Scheidung wird zwischen den Eheleuten ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies passiert unabhängig vom geltenden Güterstand und unabhängig von sonstigen Unterhaltszahlungen. Der Versorgungsausgleich hat zum Ziel, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung zu gewährleisten. Insbesondere für nicht berufstätige Ehepartner sollen angemessene Rentenzahlungen geleistet werden. Waren Sie z.B. während der Ehe als Hausfrau tätig und haben so keine Rentenansprüche erlangt, erfolgt eine Beteiligung an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten. Das Gericht regelt den Versorgungsausgleich bei der Scheidung automatisch, ohne dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

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