Der Verkäufer liefert nicht?

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Onlinekäufe sind bequem, bergen aber auch Risiken. Nicht selten leistet der Käufer Vorkasse, die vereinbarte Warenlieferung lässt jedoch auf sich warten.

Erfahrungsgemäß hilft in diesen Fällen nur ein konsequentes Auftreten des Käufers. Der Käufer sollte dem Verkäufer deutlich machen, dass er den Vertragsbruch nicht stillschweigend dulden wird.

Nötigenfalls sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies ist bereits deshalb zu empfehlen, weil Ihr Anwalt prüfen kann, ob neben dem bloßen Erfüllungsanspruch auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen.

Damit die Anwaltskosten von dem Verkäufer erstattet werden, muss der Käufer den Verkäufer in Schuldnerverzug setzen. Wenn nicht bereits ein bestimmter Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt dies durch ein Mahnschreiben mit angemessener Fristsetzung.

Ein entsprechendes Musterschreiben könnte für einen eBay-Artikel z.B. so formuliert sein.

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am 01.06.2011 erhielt ich den Zuschlag über einen "Musterartikel", den Sie über das Online-Auktionsportal eBay eingestellt haben. Vereinbart wurde ein Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Versandkosten in Höhe von EUR 5,00.

Den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 105,00 habe ich mit Wertstellung zum 02.06.2011 an das von Ihnen angegebene Konto bei der Musterbank überwiesen.

Laut den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Lieferung unverzüglich nach Vertragsschluss zu veranlassen. Seither ist ein Zeitraum von 2 Wochen verstrichen, ohne dass eine Lieferung des Artikels erfolgt wäre.

Ich fordere Sie daher auf, den Artikel bis spätestens zum 23.06.2011 an folgende Postanschrift zu übersenden:

Postanschrift

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung meiner Käuferrechte in Anspruch nehmen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie sich spätestens mit Fristablauf im Schuldnerverzug befinden und ab diesem Zeitpunkt sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten von Ihnen zu tragen sind.

Selbstverständlich behalte ich mir die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

Sollte der Verkäufer nicht auf die gesetzte Frist reagieren, befindet er sich spätestens mit Fristablauf in Schuldnerverzug. Sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten sind ab diesem Zeitpunkt von dem Verkäufer zu erstatten.

Daher empfiehlt sich nach Fristablauf stets der Gang zum spezialisierten Anwalt.