Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. mahnt vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab

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Aktuelle Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben bei eBay

1. Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeberartikel möchte ich eine aktuelle Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. besprechen.

Dem Abmahnungsempfänger wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende bzw. unkorrekte Grundpreisangaben) auf eBay vorgeworfen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?

Die Abmahnung enthält im wesentlichen zwei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung

b. Zahlung eines pauschalen Geldbetrages in Höhe von 195,16 €

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die 195,16 € !

3. Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

Zunächst sollten Sie bitte gelassen bleiben.

Zunächst wäre eine genaue Prüfung vorzunehmen, ob die Vorwürfe in Ihrem persönlichen Fall überhaupt zutreffend sind. In den meisten Fällen gibt es mehrere Anknüpfungspunkte für eine Verteidigung gegen die Abmahnung.

Beispielsweise müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein sog. Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Abmahner vorliegt. Wenn bereits dieses nicht der Fall ist (z.B. weil Sie aus einer völlig anderen Branche kommen), wäre die Abmahnung unbeachtlich.

Auch bei bestehendem Wettbewerbsverhältnis müsste geprüft werden, ob die konkreten Vorwürfe, nämlich ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, überhaupt vorliegt.

Diese Frage müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung untersucht werden. Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Kein Kontakt zu Gegenseite!

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Fristen unbedingt beachten! (sonst droht im Einzelfall eine teure einstweilige Verfügung)!

- Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt (Wettbewerbsrecht) beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. erhalten? Sollte dieses zutreffen, dann hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr und des Wettbewerbsrechts weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Wir vertreten Sie gern bundesweit.

Kontaktieren Sie uns doch einfach für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und fragen Sie nach unseren günstigen Pauschalpreisen. Übersenden Sie uns auch gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail das erleichtert uns die Einarbeitung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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