Der Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre

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Der Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre im DeutschenBundestag

Vorsitzender im Untersuchungsausschuss zur Spendenaffäre ist Volker Neumann, SPD. Ihm zur Seite steht der stellvertretende Vorsitzende Dr. Hans-Peter Friedrich, CDU/CSU. Die SPD stellt für diesen Ausschuss insgesamt sieben Mitglieder. Die CDU/CSU stellt fünf Mitglieder. Die restlichen Abgeordneten stellen Bündnis 90/ Die Grünen, die FDP und die PDS mit jeweils einem Mitglied.

Der Untersuchungsausschuss zur Spendenaffäre wurde einberufen, um zu klären, in welchem Ausmaß Spenden, Provisionen oder andere finanzielle Zuwendungen direkt oder indirekt an folgende Personen und Institutionen geflossen sind:

  • An Mitglieder und Amtsträger der ehemaligen von CDU/CSU und FDP getragenen Bundesregierung und deren nachgeordneten Behörden
  • An die Parteien und Fraktionen der damaligen Bundesregierung und deren Funktionsträger oder deren Beauftragte
  • Sowie an sonstige Personen und Institutionen, die dazu in der Lage waren, politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung und deren nachgeordneten Behörden zu beeinflussen
Die im Untersuchungsausschuss behandelten Fragen stellen sich in Zusammenhang mit
  • dem Verkauf von 36 deutschen Panzerfahrzeugen vom Typ Fuchs und der Lieferung aus dem Bestand der Bundeswehr im Jahr 1991 an Saudi-Arabien,
  • der Privatisierung und auch dem Neubau der Erdölraffinerie in Leuna sowie der Veräußerung des Minol-Tankstellennetzes,
  • der Lieferung von Flugzeugen durch die Deutsche Airbus GmbH an kanadische und thailändische Fluggesellschaften Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre,
  • sowie der Lieferung von MBB-Hubschraubern an die kanadische Küstenwache in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre

In dem Untersuchungsausschuss wird weiterhin geklärt, in welchem Ausmaß gegen die Bestimmungen des Parteiengesetzes, gegen Amts- und Dienstpflichten, internationales Recht und auch internationale Verträge verstoßen wurde.
Der Steuerzahler könnte durch ungerechtfertigte Zahlungen aus öffentlichen Haushalten belastet worden sein. Wer wusste und profitierte davon?

Der Ausschuss untersucht ausserdem, inwieweit Parteien die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftsablegung verletzt haben. Die Parteien machten wohlmöglich ungenaue Angaben über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihre Vermögen.

Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sind in der Chronologie der Spendenaffäre nachzulesen.

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