Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Der Unterhalt - Was dazu gehört

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506565 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unterhalt


Vor Berechnung des Unterhalts sollten Sie zunächst wissen, was alles unter dem Begriff "Unterhalt" zusammengefasst wird:
Unterhaltszahlungen sollen den Lebensbedarf des Bedürftigen decken. Dazu gehören alle Bedürfnisse des täglichen Lebens: die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Freizeit, Krankenversicherung, Berufsausbildung und Altersversicherung.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Benjamin Quenzel
Lutherstadt Eisleben
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?