Der Strafvollzug - Rechte und Pflichten im Gefängnis

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Welchen Zweck verfolgt der Strafvollzug in Deutschland und welche Rechte haben Gefangene?

Eine Gefängnisstrafe in Deutschland verfolgt das Ziel der Resozialisierung des Straftäters. Was heißt das? Welche Rechte haben Gefangene grundsätzlich und wie können sie diese durchsetzen? Darf oder muss ein Gefangener arbeiten, gibt es einen Anspruch auf Rechtsschutz, wer darf in den offenen Vollzug? 123recht.de im Interview mit Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Diana Blum.

Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung

123recht.de: Frau Blum, Was ist der Strafvollzug und was für Formen des Strafvollzugs gibt es?

Diana Blum
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Rechtsanwältin Diana Blum: Strafvollzug ist der durch Urteil angeordnete Vollzug einer Freiheitsstrafe. Auch bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe kann es zum Strafvollzug kommen, nämlich dann, wenn man die Geldstrafe nicht zahlt und auch die Möglichkeit zur Leistung gemeinnütziger Arbeit zum Abtragen der Geldstrafe nicht nutzt.

Daneben gibt es noch zwei weitere Formen des Freiheitsentzuges: den Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung. In den Maßregelvollzug kommt, wer aufgrund verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit um Zeitpunkt der Tat nicht (oder nur in geringerem Umfang) verurteilt werden kann. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Resultiert die Schuldunfähigkeit aus einem Rausch, so wird die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt angeordnet (§ 64 StGB). Diese Unterbringung ist von vornherein zeitlich begrenzt. Beruht die Schuldunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung (§ 63 StGB), so kann die Unterbringung faktisch unbegrenzt andauern. Sie endet erst, wenn durch Gutachten festgestellt wird, dass eine Gefährlichkeit nicht mehr besteht.

Die Sicherungsverwahrung wird neben der eigentlichen Strafe angeordnet. Sie trifft die Täter, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit nach Verbüßung ihrer eigentlichen Strafe nicht in Freiheit entlassen werden können. Auch die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt möglich.

123recht.de: Was ist offener oder geschlossener Vollzug?

Rechtsanwältin Diana Blum: Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug ist der offene Vollzug gar nicht - oder nur in geringem - Umfang - gegen Entweichungen gesichert. Die Inhaftierten bleiben dort quasi auf „Vertrauensbasis". Ein Gefangener kann so z.B. morgens zur Arbeit gehen und abends wiederkommen.

Ob man in den offenen Vollzug darf, liegt im Ermessen der Justizvollzugsanstalt

123recht.de: Wann wird offener oder geschlossener Vollzug verhängt? Gibt es einen Anspruch auf offenen Strafvollzug bzw. Wechsel?

Rechtsanwältin Diana Blum: Ob jemand in den offenen oder geschlossenen Vollzug kommt, ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Haftverbüßung im offenen Vollzug ist das Fehlen von Flucht - und Missbrauchsgefahr und die „besondere Eignung für den offenen Vollzug". Ob diese Merkmale vorliegen, obliegt allerdings der Einschätzung der jeweils zuständigen Mitarbeiter des Strafvollzuges.

Und genau da liegt das Problem: Diese Einschätzung kann sehr unterschiedlich ausfallen, so dass kaum vorhersehbar ist, in welche Vollzugsform man kommt. Diese Einschätzung ist im Übrigen auch nur in geringem Umfang gerichtlich überprüfbar, der Jurist spricht davon, dass nur die Ausübung des Ermessens überprüft werden kann. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt (JVA) nur schwer gerichtlich angreifbar sind.

Eine Sonderregelung besteht in Berlin. Hier gibt es das so genannte „Selbststellermodell". Es bedeutet, dass sich Verurteilten, die zum Zeitpunkt der letzten Hauptverhandlung auf freiem Fuß waren, sich zunächst selbst zum Antritt ihrer Strafe in einer Anstalt des offenen Vollzugs stellen. Dies heißt allerdings noch nicht, dass sie da auch bleiben dürfen. In der JVA wird dann in einer Prüfung, der Einweisungsuntersuchung, ermittelt, in welcher Vollzugsform die Haft zu verbüßen ist.

Untersuchungshaft ist nicht Bestandteil des Strafvollzugs

123recht.de: Was ist Untersuchungshaft?

Rechtsanwältin Diana Blum: Untersuchungshaft (geregelt in § 112 StPO) ist keine Strafhaft, sie dient also nicht der Verbüßung von begangenen Unrecht. Wie der Name schon sagt handelt es sich um Haft, die vollstreckt wird, während der Tatvorwurf untersucht wird. Sie soll insbesondere - dies sind die häufigsten Fälle für die Anordnung von Untersuchungshaft - sicherstellen, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren nicht entzieht oder versucht, Zeugen zu beeinflussen oder Beweismittel verschwinden zu lassen.

Untersuchungshaft darf nur angeordnet und aufrechterhalten werden, wenn auch ein entsprechender Verdacht besteht, dass der Beschuldigte fliehen will versuchen wird, Beweismittel zu vernichten. In der Praxis ist allerdings zu beobachten, dass die Gerichte Untersuchungshaft recht „großzügig" anordnen.

123recht.de: Welchen Zweck verfolgt der Strafvollzug in Deutschland?

Rechtsanwältin Diana Blum: Mit der Strafe werden verschiedene Zwecke verfolgt: Sie soll dazu dienen, in einer Art des Ausgleichs Gerechtigkeit wieder herzustellen und auch dazu, andere mögliche Straftäter abzuschrecken. Der wichtigste Zweck einer Strafe ist aber die Resozialisierung des Täters. Sprich: ihn durch die Art und Weise des Vollzugs der Freiheitsstrafe davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden. Wenn jemand nicht mehr straffällig wird, ist dies gleichzeitig der beste Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität. Schon aus diesem Grund sollte der Vollzug – in weitaus umfangreicherem Maße als es derzeit der Fall ist – mit den Mitteln ausgestattet werden, um dieses Ziel zu erfüllen.

123recht.de: Welche Mittel fehlen?

Rechtsanwältin Diana Blum: Zum einen fehlt es an qualifizierten Personal in allen Bereichen (allg. Vollzugsdienst, Therapeuten, Sozialarbeiter, Lehrer pp.) In Berlin können derzeit z.B. nicht einmal alle Planstellen besetzt werden, weil es an geeigneten Bewerbern mangelt. Regelmäßig wird in Rechtsstreitigkeiten von JVAen vorgetragen, sie hätten nicht ausreichend Personal um (notwendige) Ausführungen durchzuführen. Es fehlt aber auch an Geld, um zum Beispiel alte Haftanstalten auf den baulich modernen Stand zu bringen, oder die Räumlichkeiten für bestimmte Maßnahmen (z.B. geeignete Therapieräume) zu schaffen.

Für jugendliche Inhaftierte besteht in allen Bundesländern eine Arbeitspflicht

123recht.de: Müssen Gefangene arbeiten oder eine Ausbildung machen? Gibt es Ausnahmen?

Rechtsanwältin Diana Blum: Strafvollzugsrecht ist Ländersache. Ob ein erwachsener Strafgefangener zur Arbeit verpflichtet werden kann, richtet sich daher danach, in welchem Bundesland er inhaftiert ist. Nur in den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen besteht derzeit keine Arbeitspflicht, in allen anderen Ländern kann ein Gefangener zur Arbeit verpflichtet werden.

Nach meiner Erfahrung besteht das Problem aber nicht darin, dass ein Inhaftierter nicht arbeiten will. Vielmehr würden gerne mehr Inhaftierte arbeiten, was aber häufig daran scheitert, dass nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind. Einen Anspruch auf die Zuteilung einer Arbeit gibt es aber in keinem Bundesland.

Für jugendliche Inhaftierte besteht in allen Bundesländern eine Arbeitspflicht, soweit nicht schulische Verpflichtungen bestehen, die vorgehen.

123recht.de: Was geschieht mit den Löhnen, dürfen die Gefangenen diese behalten?

Rechtsanwältin Diana Blum: Für JVA-interne Arbeit im geschlossenen Vollzug erhalten Inhaftierte einen Bruchteil des in Freiheit gezahlten Lohns. Das Gesetz spricht von „9 v.H. der Bezugsgröße nach § 18 des SGB IV". In der Praxis entspricht dies ca. 1 € / Stunde.

Inhaftierte im offenen Vollzug mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme können einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Sie erhalten dann ihren normalen Lohn, wovon dann allerdings ein Haftkostenbeitrag zu zahlen ist.

Strafvollzug ist kaum geeignet, das Ziel der Resozialisierung zur erreichen

123recht.de: Wie schätzen Sie das Ziel Resozialisierung ein? Ist der deutsche Strafvollzug geeignet, Kriminelle wieder in die Gesellschaft einzugliedern?

Rechtsanwältin Diana Blum: Nach Meinung vieler Fachleute, mich eingeschlossen, ist der Strafvollzug in seiner aktuellen Form kaum geeignet, das Ziel der Resozialisierung zur erreichen. Dazu ist er finanziell und personell zu schlecht ausgestattet. Vielmehr ist häufig das Gegenteil zu beobachten: Der Verurteilte wird durch die Haft aus seinem Arbeitsleben und seinem sozialen Umfeld herausgerissen, verliert häufig seine Wohnung, häuft Schulden an, er hat später ein nicht erklärbares Loch in seiner Erwerbsbiographie, kann mit der Haft im Lebenslauf auch schlecht neue Arbeit finden. Häufig beginnt auch erst in Haft eine Betäubungsmittelabhängigkeit. Dies alles sind dann Faktoren, die die Begehung neuer Straftaten begünstigen.

123recht.de: Wie hoch ist Quote von Wiederholungstätern? Wie steht Deutschland da im Vergleich zu anderen Ländern?

Rechtsanwältin Diana Blum: Die Frage ist so nicht zu beantworten, da sie zu komplex ist. Sie ist z.B. abhängig von der Art des begangenen Delikts. Unklar ist auch, was eine „Wiederholungstat" im Sinne der Frage ist. Wenn man sich näher hiermit beschäftigen möchte, verwiese ich auf die aktuellste Studie des BMJV:

Zur Studie des BMJV

Fast alle Rechtsansprüche unterliegen einer Ermessensentscheidung des Justizvollzugspersonals

123recht.de: Was für rechtliche Probleme oder Auseinandersetzungen zwischen Gefangenem und Staat sind die gängigsten?

Rechtsanwältin Diana Blum: Die häufigsten Probleme für die Inhaftierten resultieren daraus, dass es auf kaum etwas einen einklagbaren Rechtsanspruch gibt. Nahezu alle Vorschriften der einzelnen Landesstrafvollzugsgesetze sind so genannte Ermessensvorschriften. Sie verpflichten die Behörde also nur ermessensfehlerfrei über einen Antrag des Inhaftierten zu bescheiden. Zudem sind die Inhaftierten von dem Wohlwollen des sie betreuenden Justizvollzugspersonals abhängig. Häufig wird z.B. auf das Geltendmachen von Rechten verzichtet, um den zuständigen Mitarbeiter nicht zu verärgern, man muss ja mit ihm auskommen.

Es entsteht dabei von Zeit zu Zeit der Eindruck, dass es sich um eine Art rechtsfreien Raum handelt. Ein kurzes Beispiel: Häufiger und wichtiger Streitpunkt ist die Frage, ob einem Inhaftierten Lockerungen zu gewähren sind. Dies soll dann der Fall sein, wenn keine Flucht – und/oder Missbrauchsgefahr vorliegt. Ob aber eine solche Flucht – oder Missbrauchsgefahr besteht, obliegt allein der Einschätzung, wobei diese Einschätzung nur schwer überprüfbar ist - auch wenn in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung hier Kriterien herausgearbeitet wurden.

123recht.de: Welche Rechte haben Gefangene während des Vollzugs? Gibt es einen Rechtsschutz für Gefangene?

Rechtsanwältin Diana Blum: Gegen Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten können Inhaftierte einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG bei der Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts stellen. Die Frist für das Stellen des Antrags beträgt 2 Wochen ab Erhalt der Entscheidung der JVA. Wird diese nur mündlich mitgeteilt, beträgt die Frist ein Jahr. Sofern der Antrag zurückgewiesen wird, kann man Rechtsbeschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen. Bleibt auch dies erfolglos, hat man nur noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.

123recht.de: Was ist ein Vollzugsplan?

Rechtsanwältin Diana Blum: Jeder Gefangene hat einen Anspruch auf die Erstellung eines Vollzugsplans und auf dessen regelmäßige Fortschreibung (alle 6 bis 12 Monate). Als Minimum muss der Vollzugsplan die geplanten Behandlungsmaßnahmen enthalten, diese sind in den entsprechenden Vorschriften der Landesstrafvollzugsgesetze niedergelegt. Insbesondere sind dies die Frage der Unterbringung (offener oder geschlossener Vollzug), Gewährung von Lockerungsmaßnahmen, Zuweisung zu Behandlungsgruppen, Arbeits– und Weiterbildungsmaßnahmen.

Der Haftort bemisst sich nach dem entsprechenden Gerichtsbezirk des Verurteilten

123recht.de: Wer entscheidet, in welchem Gefängnis ein verurteilter Straftäter seine Strafe verbüßen muss?

Rechtsanwältin Diana Blum: Dies richtet sich nach dem Gesetz, § 24 Strafvollstreckungsordnung (StrafvollstrO). Danach ist die Haft in dem Gerichtsbezirk zu verbüßen, wo der Verurteilte sich aufhält oder sich bei behördlicher Verwahrung zuletzt aufgehalten hat.

123recht.de: Können sich Straftäter weigern, Strafen in bestimmten Gefängnissen zu verbüßen?

Rechtsanwältin Diana Blum: Nein, das geht nicht. Es sei denn, sie wurden in ein „falsches Gefängnis" eingewiesen, was aber äußerst selten vorkommt.

123recht.de: Gibt es vor und während des Vollzugs medizinische Betreuung?

Rechtsanwältin Diana Blum: Vor dem Vollzug der Strafe ist der Verurteilte - wie jeder andere auch - gesetzlich oder privat versichert. Während der Haft ist ausschließlich die Haftanstalt für die medizinische Versorgung zuständig. Diese kann entweder durch die Behandlung durch den Anstaltsarzt erfolgen, oder - wenn hierfür eine medizinische Indikation besteht - im Haftkrankenhaus. In besonderen Fällen auch durch einen externen Spezialisten.

123recht.de: Gibt es in Deutschland wie z.B. in Amerika unterschiedliche Strafvollzugseinrichtungen wie z.B. Bundesgefängnisse?

Rechtsanwältin Diana Blum: Nein, Strafvollzugseinrichtung in Deutschland sind immer Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtsanwältin Diana Blum
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Leserkommentare
von fb472910-79 am 20.08.2017 20:20:35# 1
Meine Güte!
Die Hälfte von diesem Text ist völlig falsch.
Möglicherweise sollte man mal die juristische Ausbildung un Deutschland überprüfen.