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www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht - Straftaten » Straftaten gegen das Vermögen
Der Raub
28.11.2000 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 176874 Aufrufe Mehr zum Thema:Vermögen, Vermögensdelikte, Straftaten
§ 249 StGB [Raub]
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Im Prinzip ist Raub eine Kombination von Diebstahl und Nötigung, wobei beim Raub an die Nötigungsmittel eine härtere Anforderung gestellt wurde. Man spricht von qualifizierten Nötigungsmitteln, da die Gewalt sich gegen eine Person richten (bei Nötigung nur Gewalt) und die Drohung sich auf eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben beziehen muss (bei Nötigung nur Drohung).
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straftaten gegen das Vermögen - Worum es gehtSeite 2: Der DiebstahlSeite 3: Die UnterschlagungSeite 4: Der einfache Diebstahl - Die einfache UnterschlagungSeite 5: Der besonders schwere DiebstahlSeite 6: Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und WohnungseinbruchdiebstahlSeite 7: Die SachbeschädigungSeite 8: Der BetrugSeite 9: Der SubventionsbetrugSeite 10: Der VersicherungsmissbrauchSeite 11: Das Erschleichen von LeistungenSeite 12: Die VeruntreuungSeite 13: Der RaubSeite 14: Die ErpressungSeite 15: Der Kapitalanlagebetrug
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