Der Nachbar baut einen Zaun

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Luisa12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 31x hilfreich)
Der Nachbar baut einen Zaun

Grundsätzlich bin ich ein Mensch, der den Streit lieber aus dem Weg geht, als bei Kleinigkeiten rumzumotzen..

Aber was mich sogar nachts beschäftigt ist, dass mein Nachbar direkt an meiner Grundstückgrenze auf eine niedere Mauereingrenzung seiner Garageneinfahrt, einen mind. 70 cm hohen Zaun setzen möchte..
Ich komme mir in meiner Garten vor wie im Gefängnis..

Wir haben seither nichts zu ihm gesagt, denn wir wissen, dass dann alle Nachbarschaftlichkeit vorbei ist.. dennoch belastet es mich und meine Familie ---

Müssen wir das hinnehmen, oder können wir da etwas dagegen tun ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das hängt etwas davon ab, in welchem Bundesland Du lebst.

In den meisten Bundesländern gilt, dass der Nachbar verlangen kann, dass ein Zaun gebaut wird. Bei der Art und Gestaltung des Zaunes kannst Du dann mitwirken, musst aber auch die Hälfte der Kosten tragen.

Die Höhe des Zaunes darf dann ca. 1,80-2,00m betragen.

Du solltest Deinem Nachbarn also nicht das für Dein Bundesland gültige Nachbarschaftsgesetz unter die Nase halten. Dann kann es nämlich passieren, dass Du vom Zaun auch noch die Hälfte bezahlen musst.

Mit Pech, wenn es z.B. in Niedersachsen der rechte Nachbar ist, sogar den ganzen Zaun.

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luisa12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 31x hilfreich)

ha ? das ist aber der Hammer.. ich bin in Baden-Württemberg..
Kann es wirklich sein, dass mein Nachbar einen Zaun aufstellt und ich auch noch die Hälfte bezahlen muss..
Also ehrlich das kommt mir doch sehr seltsam vor..

31x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Die Regelungen sind in den Ländern, wie schon gesagt, sehr unterschiedlich. Sogar die Gemeinden können noch ortsübliche Bestimmungen herausgeben.

Die erlaubte Zaunhöhe von 1,80 bis 2,00m dürfte aber wohl die Ausnahme sein.
Meist dürfen 1,50m nicht überschritten werden.
Lies mal hier:

http://www.mein-schoener-garten.de/PM4D/PM4DE/PM4DE06/PDF/7722.pdf

18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

http://www.mein-schoener-garten.de/PM4D/PM4DE/PM4DE06/PDF/7722.pdf

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

unter Baurecht schauen:

http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=7
____________________
Hier kannst Du eine Broschüre über das Nachbarschaftsrecht in
Baden-W. bestellen.(oder auch als PDF-Datei runterladen)

http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=7271

Und um es vorwegzunehmen. Es sind 1,50m üblich.

-- Editiert von odil am 25.07.2005 10:09:14

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Baden-Württemberg hat keine genauen Regelungen zur Einfriedungspflicht und zur Kostentragung.

In z.B. NRW aber sieht das anders aus. Wenn dort ein Nachbar einen Zaun möchte, dann muss er den anderen auffordern, daran mitzuwirken. Sollte der andere Nachbar innerhalb von 2 Monaten nicht mitwirken, kann der erste den Zaun alleine bauen. Die Kosten müssen dennoch beide Nachbarn gemeinsam tragen.

In Niedersachsen z.B. gilt die Rechtseinfriedungspflicht. Dort ist jeder Eigentümer für die von der Straße aus gesehen rechte Grenze zuständig, wenn es um die Errichtung eines Zaunes geht.

Die max. Höhe des Zaunes ist auch vom Bundesland abhängig und darf z.B. in Bayern 2,00m betragen.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Die Bundesländer Bremen, B a y e r n, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kein eigenes Nachbarrecht.

Nachbarschaftsrecht für Baden-Württemberg siehe oben.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ehrlicher Bürger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 44x hilfreich)

hallo,
Wir bitten um weiterhilfe wir liegen mit unserer
Grundstücksgrenze zum nachbarn an einem gelände das sehr unterschiedliche höhen hat vom nullpunkt bis ansteigend auf 2m nun ist vom Nachbarn auf diese Grenze ein Zaun von1,80m gesetzt worden dessen Oberkannte jetzt weit über 2m ragt ,ist soetwas zulässig.
Danke

39x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ehrlicher Bürger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 44x hilfreich)

Kleiner Anhang fehlt noch wir wohnen in Niedersachsen.

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also mir ist lieber ein nachbarn der einen hohen zaun anbringt als ständig diese nachbarn die ewig in den gartn glotzen damit sie ja alles sehen

8x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Frei nach dem Motto: Die beste Garantie für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist eine 2 Meter hohe Mauer.
Schönen Tag noch!

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Aber um die Frage von Ehrlicher Bürger zu beantworten:
Nein, das ist nicht zulässig.

2x Hilfreiche Antwort

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