Grundsätzlich bin ich ein Mensch, der den Streit lieber aus dem Weg geht, als bei Kleinigkeiten rumzumotzen..
Aber was mich sogar nachts beschäftigt ist, dass mein Nachbar direkt an meiner Grundstückgrenze auf eine niedere Mauereingrenzung seiner Garageneinfahrt, einen mind. 70 cm hohen Zaun setzen möchte..
Ich komme mir in meiner Garten vor wie im Gefängnis..
Wir haben seither nichts zu ihm gesagt, denn wir wissen, dass dann alle Nachbarschaftlichkeit vorbei ist.. dennoch belastet es mich und meine Familie ---
Müssen wir das hinnehmen, oder können wir da etwas dagegen tun ?
Der Nachbar baut einen Zaun
Verbaut?
Verbaut?
Das hängt etwas davon ab, in welchem Bundesland Du lebst.
In den meisten Bundesländern gilt, dass der Nachbar verlangen kann, dass ein Zaun gebaut wird. Bei der Art und Gestaltung des Zaunes kannst Du dann mitwirken, musst aber auch die Hälfte der Kosten tragen.
Die Höhe des Zaunes darf dann ca. 1,80-2,00m betragen.
Du solltest Deinem Nachbarn also nicht das für Dein Bundesland gültige Nachbarschaftsgesetz unter die Nase halten. Dann kann es nämlich passieren, dass Du vom Zaun auch noch die Hälfte bezahlen musst.
Mit Pech, wenn es z.B. in Niedersachsen der rechte Nachbar ist, sogar den ganzen Zaun.
ha ? das ist aber der Hammer.. ich bin in Baden-Württemberg..
Kann es wirklich sein, dass mein Nachbar einen Zaun aufstellt und ich auch noch die Hälfte bezahlen muss..
Also ehrlich das kommt mir doch sehr seltsam vor..
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Hallo!
Die Regelungen sind in den Ländern, wie schon gesagt, sehr unterschiedlich. Sogar die Gemeinden können noch ortsübliche Bestimmungen herausgeben.
Die erlaubte Zaunhöhe von 1,80 bis 2,00m dürfte aber wohl die Ausnahme sein.
Meist dürfen 1,50m nicht überschritten werden.
Lies mal hier:
http://www.mein-schoener-garten.de/PM4D/PM4DE/PM4DE06/PDF/7722.pdf
http://www.mein-schoener-garten.de/PM4D/PM4DE/PM4DE06/PDF/7722.pdf
unter Baurecht schauen:
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=7
____________________
Hier kannst Du eine Broschüre über das Nachbarschaftsrecht in
Baden-W. bestellen.(oder auch als PDF-Datei runterladen)
http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=7271
Und um es vorwegzunehmen. Es sind 1,50m üblich.
-- Editiert von odil am 25.07.2005 10:09:14
Baden-Württemberg hat keine genauen Regelungen zur Einfriedungspflicht und zur Kostentragung.
In z.B. NRW aber sieht das anders aus. Wenn dort ein Nachbar einen Zaun möchte, dann muss er den anderen auffordern, daran mitzuwirken. Sollte der andere Nachbar innerhalb von 2 Monaten nicht mitwirken, kann der erste den Zaun alleine bauen. Die Kosten müssen dennoch beide Nachbarn gemeinsam tragen.
In Niedersachsen z.B. gilt die Rechtseinfriedungspflicht. Dort ist jeder Eigentümer für die von der Straße aus gesehen rechte Grenze zuständig, wenn es um die Errichtung eines Zaunes geht.
Die max. Höhe des Zaunes ist auch vom Bundesland abhängig und darf z.B. in Bayern 2,00m betragen.
Die Bundesländer Bremen, B a y e r n, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kein eigenes Nachbarrecht.
Nachbarschaftsrecht für Baden-Württemberg siehe oben.
hallo,
Wir bitten um weiterhilfe wir liegen mit unserer
Grundstücksgrenze zum nachbarn an einem gelände das sehr unterschiedliche höhen hat vom nullpunkt bis ansteigend auf 2m nun ist vom Nachbarn auf diese Grenze ein Zaun von1,80m gesetzt worden dessen Oberkannte jetzt weit über 2m ragt ,ist soetwas zulässig.
Danke
Kleiner Anhang fehlt noch wir wohnen in Niedersachsen.
also mir ist lieber ein nachbarn der einen hohen zaun anbringt als ständig diese nachbarn die ewig in den gartn glotzen damit sie ja alles sehen
Frei nach dem Motto: Die beste Garantie für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist eine 2 Meter hohe Mauer.
Schönen Tag noch!
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Nein, das ist nicht zulässig.
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