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Der Mutterschutz

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 64198 Aufrufe
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Mutterschutz, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot

Mit der Kenntnis über die Schwangerschaft beginnt auch der gesetzliche Mutterschutz. Diese Regelungen haben das Ziel, die schwangere Frau und das Kind vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Anwendbar ist der Mutterschutz auf alle Angestellten, Arbeiterinnen, Auszubildende, Heimarbeiterinnen, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Die Staatszugehörigkeit der Mutter ist unerheblich, solange auf das Arbeitsverhältnis deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet.


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