Die Organe der Europäischen Union
AFP VOM 23.11.2002 | Ratgeber - Europarecht | 71632 Aufrufe Mehr zum Thema:EU, Ministerrat, EuGH, Kommission
Der Ministerrat ist das Hauptrechtssetzungsorgan der EU. Er erlässt Rechtsvorschriften und Rechtsakte, ist dabei aber an die Vorschläge der Kommission gebunden. Von diesen kann nur durch einstimmigen Beschluss abgewichen werden.
Der Rat vertritt die Gemeinschaft nach außen. Er regelt Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen und ist zuständig für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Des weiteren koordiniert der Ministerrat die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
Im Ministerrat wird je nach Bestimmung der Sachlage einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit oder einfacher Mehrheit entschieden.
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