Mietrecht
15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 143434 Aufrufe Mehr zum Thema:Miete, Mietspiegel, Miethöhe, Vergleichsmiete
Mietspiegel
So gut wie alle größeren Gemeinden Deutschlands verfügen über Mietspiegel, die die ortsübliche Vergleichsmiete tabellarisch zusammenfassen. Sollte einmal keine derartige Tabelle für eine Gemeinde vorhanden sein, kann man sich bei dem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde in der Nähe bedienen.
Die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll durch die Mietrechtsreform erleichtert werden: Ab September 2001 gibt es neben dem oben dargestellten ´"einfachen" auch den "qualifizierten" Mietspiegel. Dieser wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von der Gemeinde oder den Interessenvertretern von Mietern und Vermietern anerkannt werden. Zwar ist die Erstellung eines solchen Mietspiegels keine Pflicht, wenn er aber existiert, dann ist der Vermieter an die darin enthaltenen Angaben gebunden. Der qualifizierte Mietspiegel soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums das Mieterhöhungsverfahren vereinfachen und Streitereien vermeiden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die richtige MiethöheSeite 2: Ortsübliche VergleichsmieteSeite 3: Der MietspiegelSeite 4: MietwucherSeite 5: Mieterhöhung



