Der Konflikt zwischen Freiheit und der Angst vor dem Chaos
AFP VOM 23.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 837 Aufrufe Mehr zum Thema:Tarifeinheit
BAG will Grundsatz der Tarifeinheit aufgeben
Kommt nun die Freiheit oder das Chaos? Die Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, den bisherigen "Grundsatz der Tarifeinheit" aufzugeben, stößt auf unterschiedlichste Reaktionen. Und wie gerade im Arbeitsrecht häufig, haben beide Seiten gute Argumente. Noch aber ist die neue Rechtsprechung nicht vollzogen. So wächst der Druck auf den Gesetzgeber, rechtzeitig einzugreifen.
Ein Betrieb, ein Tarif - dieser Grundsatz galt seit Gründung der Bundesrepublik als unumstößlich. So unumstößlich, dass erst in jüngerer Zeit auffiel, dass er eigentlich in einem offenen Widerspruch zum Gesetz steht. Danach soll für jeden Arbeitnehmer der Tarif derjenigen Gewerkschaft gelten, der er angehört. Das Gesetz ordne dies "zwingend und unmittelbar" an, meinte im Januar der Vierte BAG-Senat. Der Zehnte Senat stimmte dem nun zu. Damit ist der Vierte Senat nicht mehr an den alten Grundsatz gebunden und kann die bisherige Rechtsprechung noch in diesem Jahr aufgeben.
Dies würde mehr Macht für kleine Spartengewerkschaften bedeuten, wie es sie jetzt schon für die Flugsicherung, Lokführer, Krankenhausärzte, Piloten und Flugbegleiter gibt. So jubelt die Ärztegewerkschaft Marburger Bund: "Es ist ein Erfolg für alle Arbeitnehmer in diesem Land, denen in Zukunft nicht mehr das Recht verwehrt werden kann, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für sie rechtsgültige Tarifverträge schließt." Kommt tatsächlich das Aus der Tarifeinheit, würden mit Sicherheit weitere Spartengewerkschaften folgen.
Die großen Branchen-Gewerkschaften im DGB fürchten da nicht nur neue Konkurrenz, sie fürchten vor allem eine Entsolidarisierung der Arbeitnehmer. Würden etwa die Müllmänner ihre eigene Gewerkschaft gründen, ginge Verdi ein schlagkräftiges Streikmittel verloren, um Verbesserungen auch für andere, schwächere Mitarbeiter der Kommunen durchzusetzen. "Für jede Berufsgruppe eine eigene Vertretung und ein eigener Vertrag - das bringt Chaos in die Betriebe", erklärte der DGB.
Doch auch die Arbeitgeber haben Angst. Für sie galt die im internationalen Vergleich geringe Streikanfälligkeit deutscher Betriebe als wichtiger Standortvorteil im globalen Wettbewerb. Denn wo gestreikt wird, wird nicht gearbeitet; und wo gestreikt wird, können den Kunden auch keine glaubwürdigen Liefertermine versprochen werden. Künftig könnte der deutsche Vorteil schwinden: Kaum haben die Lagerarbeiter ihren Streik beendet, legen die Facharbeiter los. Und nach mehreren derlei Streikrunden im Betrieb verhindert schließlich ein Streik der Lkw-Fahrer die Auslieferung der endlich fertiggestellten Ware.
Einmütig haben deshalb Arbeitgeberverbände und DGB schon im Vorfeld den Gesetzgeber aufgefordert, den Grundsatz der Tarifeinheit zu retten. Gestern haben sie ihren Druck nun verschärft. Denn die Zeit läuft nun davon, die Richter des Vierten BAG-Senats haben den Fahrplan in der Hand.
SPD und FDP haben sich bereits für ein Einschreiten des Gesetzgebers ausgesprochen. Ginge es nur ums einfache Gesetz, wäre die Sache wohl auch schnell erledigt. Doch die Bedenken gegen die Tarifeinheit beziehen sich auch auf die Verfassung. So erklärte der Vierte BAG-Senat: Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei beeinträchtigt, wenn die Gewerkschaftswahl eines Arbeitnehmers keinen Einfluss auf den anzuwendenden Tarif habe.
Das leuchtet auch Kritikern ein, darüber hinwegzukommen dürfte für den Gesetzgeber nicht leicht sein. Zwar gehört es ohne Zweifel zu den Aufgaben der Politik, eine Zersplitterung und Entsolidarisierung unserer Gesellschaft zu verhindern. Doch wie diese Aufgabe in Grundrechte übertragen werden kann, die die ausdrücklich verbürgte Koalitionsfreiheit aufwiegen, ist zumindest nicht unmittelbar ersichtlich. Nach dem Grundgesetz müsste wohl die Freiheit siegen. Das Chaos abzuwenden, bliebe dann allein den Tarifparteien überlassen.
23. Juni 2010 - 16.12 Uhr
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