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Der Kaufvertrag - Die Voraussetzungen - 1/2
del vom 13.07.2000   |   124086 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Kaufrecht

Der Kaufvertrag

Der Kunde ist König!
Diesen Spruch haben wir alle schon mal gehört und viele Geschäfte, Läden etc. leben ihn aktiv vor. Nun, zumindest solange wir uns suchend durch die Warenangebote kämpfen. Wenn wir mit dem gekauften Stück aus den Augen sind, dann auch meist aus dem Sinn. Wie oft stößt man auf taube Ohren oder Widerstand, wenn wir an der gekauften Ware etwas auszusetzen haben.

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Tut mir Leid, da können wir nichts für Sie tun.
Dies ist eine der Standartantworten, und da wir es meist nicht besser wissen und weitere Unannehmlichkeiten scheuen, gehen wir oftmals unverrichteter Dinge wieder nach Hause, mit im Halse steckender Beschwerde .

Rechte aus einem Kaufvertrag haben Sie als Käufer nur dann, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Der Kaufvertrag
Seite 2: Exkurs - Wann liegt ein Kaufvertrag vor?


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Der Kaufvertrag
  • 2) Exkurs - Wann liegt ein Kaufvertrag vor?
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