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Der Kaufvertrag

13.7.2000 | Ratgeber - Kaufrecht | 124848 Aufrufe
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Kauf, Kaufvertrag

Der Kunde ist König!
Diesen Spruch haben wir alle schon mal gehört und viele Geschäfte, Läden etc. leben ihn aktiv vor. Nun, zumindest solange wir uns suchend durch die Warenangebote kämpfen. Wenn wir mit dem gekauften Stück aus den Augen sind, dann auch meist aus dem Sinn. Wie oft stößt man auf taube Ohren oder Widerstand, wenn wir an der gekauften Ware etwas auszusetzen haben.

Tut mir Leid, da können wir nichts für Sie tun.
Dies ist eine der Standartantworten, und da wir es meist nicht besser wissen und weitere Unannehmlichkeiten scheuen, gehen wir oftmals unverrichteter Dinge wieder nach Hause, mit im Halse steckender Beschwerde .

Rechte aus einem Kaufvertrag haben Sie als Käufer nur dann, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie auf der nächsten Seite.


Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Kaufvertrag
Seite 2: Exkurs - Wann liegt ein Kaufvertrag vor?

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