Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Internationales Recht » 

Der Internationale Strafgerichtshof

AFP VOM 23.1.2002 | Ratgeber - Internationales Recht | 10778 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Strafgerichtshof, IStGH, Kriegsverbrecher, Völkerrecht

Warum einen Internationalen Strafgerichtshof?

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind in vielen Regionen der Welt nach wie vor an der Tagesordnung. Anders Denkende, Glaubende oder Aussehende werden getötet oder gar ausgerottet.

Diese Taten werden zwar international geächtet, eine Bestrafung der Hintermänner auf internationaler Ebene ist bisher jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag kann derzeit nur bei Streitigkeiten zwischen Staaten tätig werden. Eine Zuständigkeit für Straftaten von Einzelpersonen besteht nicht.

Ein weiterer Hemmschuh bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern sind die Strafgesetze der Nationalstaaten. Bisher haben einzelne nationale Strafgesetze nur nationale Geltung. Dies bedeutet etwa für das Beispiel Deutschland, dass ein deutsches Strafgericht nur über Straftaten, die auf deutschem Staatsboden (§ 3 StGB) oder über Straftaten, die ein Deutscher im Ausland begeht, entscheiden darf. Zwar sieht § 6 StGB die Geltung deutschen Strafrechts für alle in dem Paragrafen aufgezählten Taten (darunter auch Völkermord) vor. Diese Straftaten dürfen von deutschen Gerichten jedoch nur verfolgt werden, wenn zusätzlich ein zwischenstaatliches Abkommen hinsichtlich der Verfolgung besteht. (§ 6 Nr. 9 StGB).

Um die Kriegsverbrecher dennoch ihrer gerechten Strafe zuzuführen, wurden deshalb so genannte ad hoc Tribunale errichtet. Diese Tribunale urteilen nach dem Vorbild der Nürnberger Prozesse das geschehene Unrecht ab. Hierin ist ein Schwachpunkt von ad hoc Tribunalen zu sehen. Sie werden lediglich restriktiv tätig, nachdem das Unrecht bereits geschehen ist. Damit werden die Tribunale angreifbar. Immer wieder werden von Kritikern Stimmen laut, die die Gerichte als unzulässig bezeichnen.

Anders wäre dies bei Bestehen eines Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Er wäre zuständig für die Aburteilung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anders als die Strafgerichte der Nationalstaaten wäre er zuständig für jedes geschehende Unrecht, unabhängig, von wem es wo verübt würde. Durch seine ständige Präsenz wären Menschen wie Karadzic, Milosevic und Co sich von vorneherein im Klaren darüber, dass ihre Taten auf keinen Fall ungesühnt blieben. Sie würden angeklagt, egal wie der von ihnen angezettelte Krieg für sie ausginge. Damit wäre eine weitere Aufgabe des IStGH die Abschreckung vor Kriegsverbrechen.


Seite: 123 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Warum einen Internationalen Strafgerichtshof?
Seite 2: Voraussetzungen eines Internationalen Strafgerichtshofs
Seite 3: Der Fall Milosevic

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Tanja Stiller
Saarbrücken
Kaufrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?