Der Insolvenzplan als Werkzeug für eine schnelle, kostengünstige und nachhaltige Sanierung:

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Die Erstellung eines Insolvenzplans (§ 217 ff InsO) ist stark reglementiert. Sie bedarf hoher Fachkenntnisse und Erfahrungen.

Die besondere Kunst der Planerstellung besteht darin, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig so einfach, kurz und verständlich zu bleiben, dass Anpassungen schnell vorgenommen werden können und die beteiligten Gläubiger den Insolvenzplan leicht nachvollziehen können und ihn deshalb mehrheitlich annehmen.

Kreativität ist in komplizierten Fällen bei der Gruppenbildung gefordert. Nach Stellung des Insolvenzantrags bleibt meist wenig Zeit, um einen Plan aufzustellen. Es empfiehlt sich, die rechtzeitige Beratung durch Fachanwälte für Insolvenzrecht, die bereits praktische Erfahrungen bei der Planerstellung und -durchsetzung haben.