Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
19.07.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Urheberrecht » 
Der Inhaber des Internetanschlusses haftet für rechtswidrige Tauschbörsennutzung
Seite 1 - vom 01.10.2007

Der Inhaber des Internetanschlusses haftet für rechtswidrige Tauschbörsennutzung

Wer seinen Internetzugang durch Andere nutzen lässt, riskiert viel!

Das Prinzip ist nicht neu: wer eine Anlage betreibt, haftet möglicherweise für das, was deren Bediener damit anstellen. Gleiches gilt auch für Telefonanlagen, bzw. deren Internetleitungen. Wird Ihr Internetanschluss nicht nur gerne von Ihnen selbst, sondern auch von Anderen, z.B. Freunden, Familienmitgliedern, Kollegen, Geschäftspartnern, Mitschülern oder Kommilitonen benutzt, kann das teure Konsequenzen haben. Die Teilnahme, insbesondere durch den rechtswidrigen Upload, an illegalen Musiktauschbörsen, das sogenannte Filesharing an P2P-Netzwerken (P2P: Peer-To-Peer, d.h. Börse mit gleichrangigen Arbeitsplätzen) eines Anderen macht Sie als Anschlussinhaber zum Mitstörer.

In konsequenter Fortsetzung hat das LG Frankfurt (Urt. v. 12.04.2007 - Az. : 2/03 0 824/06) einen Anschlussbetreiber im Sinne der vorausgegangenen Abmahnung des Urhebers verurteilt: "Der Beklagte hat für die Rechtsverletzung nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen und zwar unabhängig davon, ob er die streitgegenständlichen Dateien selbst zum Download auf der Tauschbörse eMule bereitgehalten hat, oder ob diese Handlung von einem Dritten am Rechner des Beklagten vorgenommen wurde. Maßgeblich für die Störereigenschaft des Beklagten ist, dass er Inhaber des Internetanschlusses war, dem die fragliche IP-Adresse und die fragliche GUID zugeordnet waren.", so die Richter. Die Lösung dieses Problems ist so einfach, wie bisweilen aber auch unpraktikabel: Lassen Sie niemanden an Ihr Netz oder überwachen Sie das Surfen lückenlos. Nur so lassen sich teure Abmahnungen vermeiden. Sind Sie abgemahnt worden, lassen Sie sich aber in jedem Falle anwaltlich vertreten.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Der Inhaber des Internetanschlusses haftet für rechtswidrige Tauschbörsennutzung

Der Autor
Markus G. Werner, Hannover
hat Interessensschwerpunkte: Internetrecht, Filmrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation
Urheberrecht Top 5 Ratgeber
Urheberrecht
Das Urheberrecht - Worum es geht (36090 Aufrufe)
Urheberrecht
Das Urheberrecht im Internet (14339 Aufrufe)
Urheberrecht
Was tun wenn einen die Kreativität übermannt? (12660 Aufrufe)
Urheberrecht
Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet (8940 Aufrufe)
Urheberrecht
Fotografie- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen (5378 Aufrufe)
123Anwaltsvermittlung
123recht.net InfoBrauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos!
123recht.net Quickie

Haben Sie schon mal illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen (z.B. Musik, Filme, Spiele, Programme etc.)

 Nein
 Früher ja, jetzt nicht mehr
 Ja, hin und wieder
 Ja, regelmäßig


Resultate

Urheberrecht - in den Nachrichten
Internet - Eltern haften für ihre Kinder
Archiv: Yoko Ono will Video von kiffendem Lennon nicht freigeben
Archiv: Rapidshare.com - LG Düsseldorf verschärft Haftung
Archiv: China bittet um Hilfe im Kampf gegen Internet-Piraterie
Archiv: Gericht spricht Pumuckl das Recht auf eine Freundin zu
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |