Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (Film) – € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer verfolgen Filesharing von aktuellem Film über Tauschbörsen

Der Filmrechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH macht durch die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer seine Rechte an dem Film "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" geltend. Diese seien durch die illegale Verbreitung des Films in p2p-Netzwerken verletzt worden.

Um was geht es in dem Waldorf-Schreiben wegen „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise"?

In dem Schreiben von Waldorf Frommer tragen die Anwälte vor, der betroffene Anschlussinhaber hafte als Täter oder Störer für den Upload/Download des Films „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise".

Daher fordern sie eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz. Waldorf gliedert seine Forderungen entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf.

Niemals sollten Sie die Abmahnung nicht als Betrug oder Abzocke abtun. Ein Gutachter wird im Ernstfall bestätigen können, dass der Upload von "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" tatsächlich stattgefunden hat.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei Abmahnungen wegen "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise"?

Dies ist ein verbreiteter Irrglaube. Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 600,00. Kommt auch keine Störerhaftung in Betracht, sind auch keine Anwaltskosten von € 215,00 zu zahlen.

Nur der Täter oder Störer sind für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Wenn andere User wie Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Sofern es ein Mitbewohner war und der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten etc. eingehalten hat, entfällt auch noch die Störerhaftung.

So reagieren Sie richtig!

Ziel unserer Verteidigung: Die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Verzicht auf eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von manchen Anti-Abmahn-Anwälten. Diese raten – ohne Betrachtung des Einzelfalls – zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung", oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Mandanten gegen Waldorf Frommer vertreten. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. 

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.