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Der Güterstand

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444975 Aufrufe
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Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft

Im Falle einer Scheidung muss das Vermögen der Ehegatten auf diese aufgeteilt werden. Entscheidend ist dabei der Güterstand, in dem die Ehegatten leben.
Der Regelfall des Güterstandes ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Allerdings geht der Gesetzgeber bezüglich des Güterstandes vom Grundsatz der Vertragsfreiheit aus: Die Zugewinngemeinschaft ist nur dann anzuwenden, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Den Ehegatten bleibt es selbst überlassen, ob sie in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen. Als vertragliche Güterstände kommen in Betracht die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder Nein
Seite 2: Der Güterstand
Seite 3: Die Zugewinngemeinschaft
Seite 4: Die Gütertrennung
Seite 5: Die Gütergemeinschaft
Seite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?
Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?

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