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Der Führerschein auf Probe

AFP VOM 11.10.2000 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 155426 Aufrufe
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Führerschein, Probe, Nachprüfung

Seit dem 1.11.1986 wird Fahranfängern der Führerschein zunächst nur auf Probe erteilt. Dies sollte die zahlreichen von Führerscheinneulingen verursachten Unfälle reduzieren. Im Zuge der Neueinführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 wurdenallerdings einige wichtige Vorschriften verändert. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Führerschein auf Probe
Seite 2: Allgemeines
Seite 3: Verwarnungs- und Bußgelder
Seite 4: Art der Delikte
Seite 5: Aufbauseminar / Nachschulung
Seite 6: Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit
Seite 7: Entzug der Fahrerlaubnis
Seite 8: Verkehrspsychologische Beratung

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