Der Führerschein auf Probe
AFP VOM 11.10.2000 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 155426 Aufrufe Mehr zum Thema:Führerschein, Probe, Nachprüfung
Seit dem 1.11.1986 wird Fahranfängern der Führerschein zunächst nur auf Probe erteilt. Dies sollte die zahlreichen von Führerscheinneulingen verursachten Unfälle reduzieren. Im Zuge der Neueinführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 wurdenallerdings einige wichtige Vorschriften verändert. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Führerschein auf ProbeSeite 2: AllgemeinesSeite 3: Verwarnungs- und BußgelderSeite 4: Art der DelikteSeite 5: Aufbauseminar / NachschulungSeite 6: Weitere Verstöße innerhalb der ProbezeitSeite 7: Entzug der FahrerlaubnisSeite 8: Verkehrspsychologische Beratung


