Der Finanzausgleich
AFP VOM 17.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 14583 Aufrufe Mehr zum Thema:Finanzausgleich
Der Finanzausgleich (FA) beschäftigt sich mit der Verteilung des Steueraufkommens der BRD zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die Grundlagen sind in Abschnitt X (Finanzwesen) des Grundgesetzes festgelegt.
Der FA im weiteren Sinne regelt neben den Steuereinnahmen ebenfalls Aufgaben und Ausgaben der einzelnen Gebietskörperschaften. Man spricht in diesem Zusammenhang vom
- passiven FA, der sich mit der Verteilung der Auf- und Ausgaben beschäftigt, und dem
- aktiven FA, der die Einnahmen betrifft.
Die gesetzlichen Konkretisierungen liefert das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Das ist jedoch in seiner jetzigen Form nach einer Klage der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für verfassungswidrig erklärt worden.
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