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Der Finanzausgleich

AFP VOM 17.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 14583 Aufrufe
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Finanzausgleich

Der Finanzausgleich (FA) beschäftigt sich mit der Verteilung des Steueraufkommens der BRD zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die Grundlagen sind in Abschnitt X (Finanzwesen) des Grundgesetzes festgelegt.

Der FA im weiteren Sinne regelt neben den Steuereinnahmen ebenfalls Aufgaben und Ausgaben der einzelnen Gebietskörperschaften. Man spricht in diesem Zusammenhang vom

  • passiven FA, der sich mit der Verteilung der Auf- und Ausgaben beschäftigt, und dem
  • aktiven FA, der die Einnahmen betrifft.

Die gesetzlichen Konkretisierungen liefert das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Das ist jedoch in seiner jetzigen Form nach einer Klage der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für verfassungswidrig erklärt worden.

Zu näheren Informationen zur Verfassungswidrigkeit klicken Sie hier.


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