
Seit dem 1.11.1986 wird Fahranfängern der Führerschein zunächst nur auf Probe erteilt. Dies sollte die zahlreichen von Führerscheinneulingen verursachten Unfälle reduzieren. Im Zuge der Neueinführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 wurdenallerdings einige wichtige Vorschriften verändert. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe.