Der Europäische Haftbefehl

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Ein Europäischer Haftbefehl ist ein Fahndungsmittel, welches auf einem nationalen Haftbefehl basiert. Der Europäische Haftbefehl erleichtert und ermöglicht die Auslieferung von Beschuldigten / Straftätern innerhalb der Europäischen Union. Wenn die Justiz eines anderen EU-Staats einen Tatverdächtigen / Verurteilten mit diesem Haftbefehl ergreifen will, müssen die deutschen Polizei- und Justizbehörden bei dessen Suche und Festnahme helfen.

Der Europäische Haftbefehl ist regelmäßig nur formell rechtlich und regelmäßig nur im Land seines Erlasses materiell rechtlich, d.h. dem Grunde und dem angeblich verletzten Gesetze nach, angreifbar.

Sie brauchen daher eine Kanzlei, die international tätig ist und die Zusammenarbeit mit einer Kanzlei vor Ort pflegt.

 

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