Der Erwerb und Besitz von Schriften mit kinderpornografischem Inhalt

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Was tun bei Verdacht des Erwerbs oder Besitzes kinderpornografischer Schriften (§184b Abs. 4 StGB)?

Der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften wird in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, von den zahlreichen weiteren Konsequenzen - wie Durchsuchungen der Wohnung und des Arbeitsplatzes, polizeiliche Vernehmung von Freunden und Angehörigen und die öffentliche Diskriminierung - ganz abgesehen.

Der folgend Artikel soll deshalb den juristischen Laien einfach und gezielt über den Straftatbestand des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b Abs. 4 Strafgesetzbuch) unterrichten und demjenigen, der ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten ist, (aber auch dem interessierten Laien) eine erste Hilfestellung zur Beurteilung der juristischen Strafbarkeit geben.

Vorab sei jedoch angemerkt, dass der Straftatbestand des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie sehr komplex ist. Es gibt zahlreiche Definitionen und Ausnahmen, wann eine Handlung oder ein Verhalten den Straftatbestand erfüllt, wann nicht und nicht weniger viele juristische Streitigkeiten, die nicht einmal die ermittelnden Polizeibeamten kennen!

Achtung! Nicht von diesem Artikel erfasst sind die Straftaten des Verbreitens, Zugänglichmachens und Herstellens von Kinderpornografie nach § 184 Abs. 1 und 2 StGB! In diesem Artikel geht es ausschließlich darum, wann der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Schriften strafbar ist.

Der Autor dieses Artikels ist Strafverteidiger mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht und Dozent an der Universität München.

Tiefergehende Informationen finden Sie in dem Artikel Besitz Erwerb und Verbreiten von Kinderpornographie - Information und Erste Hilfe von spezialisiertem Anwalt

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