Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 
Der Ehevertrag - Ja oder Nein - 7/7
cri vom 01.06.2000   |   442822 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Die Erstellung eines Ehevertrages

Durch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Partner beim Notar erforderlich, wobei Sie sich auch vertreten lassen können. Schließen Sie mit Ihrem Partner einen Vertrag, der Einfluss auf den Güterstand hat, ohne notarielle Beglaubigung bzw. Beratung, so ist dieser ungültig.

Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder Nein
Seite 2: Der Güterstand
Seite 3: Die Zugewinngemeinschaft
Seite 4: Die Gütertrennung
Seite 5: Die Gütergemeinschaft
Seite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?
Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?