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Der Ehevertrag - Ja oder Nein - 4/7
cri vom 01.06.2000   |   442813 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Die Gütertrennung

Bei der Gütertrennung verhält es sich zunächst wie bei der Zugewinngemeinschaft: Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt, und jeder Ehepartner ist für seinen Teil verantwortlich. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet aber im Fall einer Trennung kein Ausgleich statt. Auch dann bleiben die Vermögen getrennt.

Gemeinsame Besitztümer werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre: Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen, abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung (bei Ehe meist 50:50).

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