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Der Ehevertrag - Ja oder Nein - 2/7
cri vom 01.06.2000   |   442820 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der Güterstand

Im Falle einer Scheidung muss das Vermögen der Ehegatten auf diese aufgeteilt werden. Entscheidend ist dabei der Güterstand, in dem die Ehegatten leben.
Der Regelfall des Güterstandes ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Allerdings geht der Gesetzgeber bezüglich des Güterstandes vom Grundsatz der Vertragsfreiheit aus: Die Zugewinngemeinschaft ist nur dann anzuwenden, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Den Ehegatten bleibt es selbst überlassen, ob sie in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen. Als vertragliche Güterstände kommen in Betracht die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

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