Der Deal im Strafrecht

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Markthalle versus Rechtsfindung?

Ein normales strafprozessuales Verfahren kann kurzgehalten werden.

Meist ist ein solches Verfahren für die Beteiligten eine hohe Belastung.

Um ein schnelles Verfahren zu ermöglichen, kann schon zuvor von den „Berufsbeteiligten", dem Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über eine mögliche Verständigung gesprochen werden.

Übersetzt bedeutet dies folgendes: Ist der Angeklagte bereit ein Geständnis abzugeben und was bekommt er dafür.

Ein geständiger Angeklagter ist die Voraussetzung für eine schnelle Verfahrensbeendigung.

Sollten zum Beispiel, Diebstähle in 10 verschiedenen Geschäften angeklagt sein und es gäbe 10 Zeugen und der Angeklagte gibt 8 Diebstähle zu, so könnte man 8 Zeugen direkt wieder ausladen und würde wahrscheinlich erheblich an Zeit und Kosten sparen.

Der Angeklagte könnte aber auch schweigen oder abstreiten und dann müsste man die Beweisaufnahme zur Wahrheitsfindung vollständig erledigen.

Hier kommt der sogenannte „Deal" ins Spiel.

Dieser ist in § 257c StPO geregelt.

Nun muss aber auch die „Gegenseite" etwas anbieten.

Dies erfolgt meist in der Form, dass ein mildes Urteil in Aussicht gestellt wird.

Schnäppchen nicht ausgeschlossen.

Da mag der eine oder andere Bauchschmerzen bekommen, und das nicht vom schlechten Kantinenessen im Gericht, denn man könnte durchaus die Meinung vertreten, dass die Wahrheit, welche am Ende herauskommt, nicht eine ist, die ermittelt, sondern eine, die von den Beteiligten vereinbart wurde.

Schön ausgedrückt hat sich der Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE Wolfgang Neskovic: "Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch, und die Gerichtssäle sind keine Markthallen."

In dem eigentlichen Deal wird dem Angeklagten bei einem Geständnis eine Höchstgrenze der zu erwartenden Strafe versprochen. Eine genaue Zahl darf offiziell nicht vereinbart werden.

Hieraus kann sich eine Zwangslage für den Angeklagten ergeben.

Ist er geständig und gesteht vielleicht auch mehr als er überhaupt getan hat oder kämpft er in der Beweisaufnahme mit seinem Verteidiger um jeden einzelnen Tatvorwurf, hat dann möglicherweise am Ende zwar gekämpft aber dennoch eine höhere Strafe bekommen, da er weniger geständig war und mehr belästigend und anstrengend.

Zudem muss natürlich auch das Finanzielle berücksichtigt werden. Mehr Verhandlungstage kosten natürlich auch mehr. Damit sind nicht nur die Gerichtskosten gemeint. Ein engagierter Strafverteidiger kostet auch entsprechend.

Viele Richter als auch Staatsanwälte begründen den oft ausgeführten Deal bzw. eine informationelle Absprache, mit der ausreichenden Möglichkeit die Arbeitsüberlastung und langwierige Beweisaufnahmen zu bewältigen. Einer Untersuchung zufolge kommt es in bis zu einem Drittel aller Strafverfahren zu Absprachen.

Anhand von Angaben mehrere Juristen, aus einer Studie des Düsseldorfer Professors Karsten Altenhain, wird deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit" - zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet ist - in der Praxis häufig unterbleibt.

Zwar wird in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. Typischerweise wird dies aber vom Verteidiger in knapper, formalisierter Form vorgetragen.

28 Prozent der Richter räumen ein, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen; aus Sicht der Verteidiger und Staatsanwälte sind die Richter hier sogar noch deutlich nachlässiger.

Zudem beschränkt sich die Kontrolle häufig auf einen Abgleich mit den Akten, was "beweisrechtlich problematisch" ist, wie Altenhain schreibt.

Ein dem Verfasser bekannter Richter äußerte seine Meinung zu einem Deal dahingehend, dass er einen solchen überhaupt nicht brauche, da man ein Geständnis immer strafmildernd berücksichtigen muss und das Ergebnis das gleiche sei, ohne vorher eine Obergrenze festlegen zu müssen.

Einen Deal habe er noch nicht schließen müssen.  

Am Ende sollte sich der Angeklagte gut beraten lassen. Ob man nun den Deal in seiner jetzigen Form gutheißen mag oder nicht, er stellt ein legales Mittel im Strafprozess dar.

In keinem Fall kann der Deal pauschal nur positiv oder negativ ausgelegt werden.

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