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Der Datenschutz

14.7.2000 | Ratgeber - Internetrecht | 39177 Aufrufe
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Datenschutz, Cookies

Das Datenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist in den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, aber auch in besonderen Gesetzen geregelt. Es ist als Grundrecht verankert innerhalb des Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, dem Persönlichkeitsrecht:

Das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Informationelles Selbstbestimmungsrecht), wird gewährleistet.

Der Schutz gilt nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen wie z.B. eine Aktiengesellschaft. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

Gerade im Internet kommt es oft zu datenschutzrechtlichen Problemen. So ist das Internet offen einsehbar, personenbezogene Daten und Verhaltensweisen sind unschwer zu erfassen. Bewegt man sich im Internet, so hinterlässt man Spuren, die für andere nachvollziehbar und verwertbar sind. Gewisse Programme, die entweder an Punkten im Netz Informationen sammeln, oder Programme, die auf der eigenen Festplatte installiert werden, können Profile über den einzelnen Surfer erstellen.

Jedesmal wenn man eine Seite besucht, hinterlässt man Informationen über sich selbst. Es ist ersichtlich, wo man sich aufhält, mit welchem Computer man sich auf welche Seite einwählt, welche Seiten bevorzugt werden, generelle Interessen, usw.
Diese Informationen werden nicht selten gespeichert und verwertet. Die Verwertung stellt sich als Verkauf an Werbe- und Marketingfirmen dar.




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Seite 1: Der Datenschutz
Seite 2: Grundsätze des Datenschutzes
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Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?