Der Computerkauf

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Der Kauf eines Computers - Was Sie beachten müssen

Problematisch beim Kauf eines Computers sind die vielen verschieden Komponenten, die zusammen den Computer erst bilden:
Zum einen müssen alle verschiedenen Hardwarekomponenten zusammen passen und funktionieren, zum anderen muss die Software das System und die Geräte zum Laufen bringen.

Kauft man einen kompletten PC, hat man noch leichtes Spiel: funktioniert der Computer nicht, kann gewandelt (Rückgängigmachung des Kaufs) oder gemindert (Herabsetzung des Kaufpreises) werden.
Bei dem Kauf von einzelnen Bestandteilen ist man in der Regel selbst dafür verantwortlich, dass die einzelnen Teile zusammen funktionieren. Lässt man sich von Verkäufern das Funktionieren verschiedener Hardwarekomponenten versichern, sollte man das schriftlich festhalten, ansonsten hat man keine Chance, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Beispiel: Oft werfen Hersteller ihre Produkte schon auf den Markt, wenn diese noch nicht richtig ausgereift sind, um konkurrenzfähig zu bleiben. Neue Grafikkarten bringen die ersten Wochen oder Monate gerne mal den Computer zum Absturz, da die Treiber noch nicht einwandfrei sind.
Mit ständigem Herunterladen der neuesten Treiber müssen Sie sich nicht abfinden. Sie können die Karte zurückgeben (aber die AGB beachten!). Fehlerhafte mitgelieferte Treiber berechtigen ebenfalls zu Gewährleistungsrechten.

Fehlerhafte Software ist eine Wissenschaft für sich. Nachdem unter Juristen ein großer Streit entbrannt ist, ob Software überhaupt eine Sache im kaufrechtlichen Sinne ist (die unterschiedlichen Begründungen seien dahingestellt), hat man sich jetzt größtenteils geeinigt:
Bei Standartsoftware, also Software für jedermann bzw. Software von der Stange, handelt es sich um eine Sache, für die bei Fehlern die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gelten.
Bei Individualsoftware, also individuell für einzelne Zwecke angefertigte Software, handelt es sich um ein Werk, auf das Werkvertragsrecht und somit andere Rechte anzuwenden sind.

Achtung: Neues Schuldrecht ab 2002: Ab 2002 kann man, neben den eben genannten Möglichkeiten, auch vom Verkäufer verlangen, dass er den Fehler am Produkt behebt. Er muss es also kostenfrei reparieren oder ein neues liefern (so genannte Nacherfüllung oder Nachbesserung). Dabei geht die Nachbesserung - soweit sie möglich ist - der Wandlung (ab 2002=Rücktritt) und der Minderung vor. D.h. bevor man vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.

Mehr zum neuen Schuldrecht finden Sie hier.

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