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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88718 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht

Der Antrag auf Einbürgerung

Den Antrag auf Einbürgerung müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • ggf. Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Meldebescheinigung
  • Kopie des Heimatpasses bzw. des Reiseausweises für heimatlose Ausländer
  • aktuelle Passfotos

Welche Unterlagen Sie außerdem benötigen, erfahren Sie im Einzelfall bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.


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Seite 1: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Seite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
Seite 3: Einbürgerung von Kindern
Seite 4: Das Optionsmodell
Seite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Seite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Seite 7: Der Antrag auf Einbürgerung

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